Deutsche Lichtmiete – Vermittlerhaftung

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Anlageformen wie die vom Unternehmen „Deutsche Lichtmiete“ angebotenen Anleihen und Direktinvestments unterliegen einem starken Provisionsinteresse der damit arbeitenden Vertriebsstrukturen. Die Vermittler sichern sich aus Eigeninteresse bis zum Schluss hohe Provisionen – unter Umständen sogar im Bewusstsein, dass gemachte Versprechen nicht eingehalten werden können. 

Deutsche Lichtmiete: Anlagen nicht "plausibel"

Der Bundesgerichtshofs hat sich in seiner Rechtsprechung im Bereich Vermittlerhaftung klar positioniert, und die Verantwortlichkeit von Beratern und Vermittlern davon abhängig gemacht, ob die Kapitalanlage grundsätzlich und regelmäßig auf die sogenannte „Plausibilität“ überprüft wurde. Kommt ein Vermittler er Prüfpflicht nicht nach, muss er das im Verlauf der Anlageberatung deutlich machen. Kommt es durch eine der regelmäßig stattfindenden Plausibilitätsprüfungen zu erkennbaren Unregelmäßigkeiten, muss der Vermittler den Anleger darüber informieren und darf auf keinen Fall Investments in der gleichen Richtung  empfehlen.

Modell nicht tragfähig

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Oldenburg musste die fehlende Tragfähigkeit des Modells „Deutsche Lichtmiete“ und eine Nähe zu einem „Schneeballsystem“ erfahrenen Anlagevermittlern bewusst gewesen sein. Zumindest seit ersten glaubwürdigen Presseinformationen und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger zum Modell Deutsche Lichtmiete in 2018. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich und Plausibilität bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass man schnell und plausibel über Gefahren hätte berichten können – wenn man das denn gewollt hätte. Eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht löst einen Schadenersatzanspruch gegen den Anlageberater aus.

Vermittler in der Haftung

Es fehlt nach unserem Kenntnisstand z.B. komplett jeglicher Hinweis auf vorhandene Negativpresse in der gängigen Form der Anlageberatung zur Anlage „Deutsche Lichtmiete“. Stiftung Warentest hat schon vor Jahren vor einem Totalverlustrisiko gewarnt. Zudem gab es diverse Warnungen im Netz. Rechtsanwalt Marcel Seifert von www.bruellmann.de: „Darauf hätte man hinweisen müssen, ebenso auf Hinweise in Bezug auf Überschuldung und Bilanzdefizite/Unterdeckungen im Bundesanzeiger“. 

Massive Beratungspflichtverletzungen lösen einen Anspruch auf vollständige Einsatzerstattung aus. Vorhandene Berufshaftpflichtversicherungen können und müssen in Anspruch genommen werden.

Wichtig auch: Hat der Vermittler „keine Ahnung“ und nur ein „Gutes Gefühl“, dann muss er sein Klientel darüber auch informieren.

Hier mehr Infos: www.kapitalschutz.de/deutsche-lichtmiete


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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