Deutsche Wohnen: Widerspruch gegen Millionen-Bußgeld

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Nachdem die Berliner Datenschutzbehörde ein Millionen-Bußgeld gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen erließ, legte diese nunmehr Widerspruch dagegen ein. Es wird ein jahrelanges Gerichtsverfahren erwartet, das den Sachverhalt abschließend klären soll. 

Widerspruch gegen das Millionen-Bußgeld

Die Deutsche Wohnen will das erst vor Kurzem verhängte Bußgeld nicht hinnehmen und legte Widerspruch dagegen ein.

Hintergründe

Bereits seit längerem hatte Maja Smoltczyk, die Berliner Datenschutzbeauftragte, gegen die Deutsche Wohnen ermittelt und zu Beginn des Monats Bußgeld in Millionenhöhe gegen sie verhängt. Dies resultierte aus den mehrfachen Datenschutzverstößen der Deutschen Wohnen gegen geltendes Datenschutzrecht. 

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Die Deutsche Wohnen hat zum Teil Jahre alte persönliche Daten von ihren Mietern in einem Archiv gesammelt und gespeichert haben, ohne dass eine Löschungsmöglichkeit vorgesehen war. Daneben wurde auch keine regelmäßige Prüfung dahingehend vorgenommen, ob das Speichern zur Erreichung eines Zwecks notwendig gewesen ist. Dies rechtfertigt es, gegen die Deutsche Wohnen vorzugehen.“

Nicht nur Namen und Adressen der Mieter waren darin enthalten. Auch Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge waren in dem Archiv gespeichert.

Millionen-Bußgeld: 14,5 Millionen Euro

Das Bußgeld beläuft sich auf knapp 14,5 Millionen Euro. Dagegen erhob die Gesellschaft nunmehr Widerspruch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.

Nunmehr obliegt es der Datenschutzbeauftragten, den Widerspruch zu prüfen und zu entscheiden, ob sie sich dem Widerspruch anschließt oder den Fall der Staatsanwaltschaft übergibt. Im letzteren Fall ist mit einem langjährigen Gerichtsverfahren zu rechnen.

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