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Die Deckelung auf EUR 100 und die Folgen für Negel Zimmel Kremer Greuter, Schindler Bolze u.a.

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Ab dem 1.9.2008 dürfen für Abmahnungen nicht mehr als EUR 100 Anwaltskosten geltend machen. Fraglich ist, wie sich diese Änderung auf die Abmahnungen von Negele Zimmel Kremer Greuter; Schindler Boltze, Simon und Partner auswirkt.

Datiert die Abmahnung vor dem 1.9.2008 wurde sie aber erst später zur Kenntnis genommen, etwa wegen einer urlaubsbedingten Abwesenheit, gilt die alte Rechtslage, dazu

http://www.dr-wachs.de. 

Ab dem 1.9.2008 werden die Anwaltskosten für Abmahnungen auf  EUR 100 gedeckelt. Auch wenn hinsichtlich der Anwendbarkeit der Deckelung noch nicht alle Detailfragen geklärt sind, ist zumindest nach meiner Auffassung der Wille des Gesetzgebers eindeutig.

Zwar können weiterhin höhere Kosten an Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Schadenseratzanspruch ist jedoch bei guter anwaltlicher Vertretung kaum durchsetzbar.

Hinsichtlich der Unterlassungserklärung ist allerdings weiterhin zu raten, sich eine Unterlassungserklärung individuell anfertigen zu lassen und auf die eigenen Bedürfnisse anpassen zu lassen, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden bzw. das Insolvenzrisiko in der Zukunft gering zu halten/auszuschließen.

Fazit: Für viele Abgemahnte – nicht nur der genannten Kanzleien – besteht nun die Möglichkeit die Kosten einer Abmahnung im erträglichen Rahmen zu halten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung. 


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