Die Entziehung der Fahrerlaubnis: Was Sie wissen müssen und wie Sie handeln können!

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Ihnen droht die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis? Dies kann gravierende Folgen für Beruf und Alltag haben. Doch wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wie unterscheidet sie sich vom Fahrverbot, und was können Sie als Betroffene dagegen tun? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu möglichen Gegenmaßnahmen.

Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Maßnahme, bei der die zuständige Behörde oder ein Gericht die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen dauerhaft entzieht. Sie ist im Strafgesetzbuch (§ 69 StGB) sowie im Verwaltungsrecht (z.B. § 3 StVG) geregelt. Rechtsfolgen sind der sofortige Verlust der Fahrerlaubnis und die Verpflichtung, den Führerschein abzugeben. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Im Gegensatz dazu bleibt beim Fahrverbot die Fahrerlaubnis bestehen; Betroffene dürfen lediglich für eine bestimmte Zeitspanne (bis zu drei Monate) kein Fahrzeug führen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag Ihnen droht ein Fahrverbot? So handeln Sie richtig!


Hinweis: Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht, macht sich strafbar (§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis). Als Strafe drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird in der Regel angeordnet, wenn der Fahrer sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist. Dies kann unter anderem der Fall sein bei:

  1. Straftaten im Straßenverkehr wie Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Die Tat muss somit einen direkten Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs durch den Täter aufweisen.

  2. Wiederholte Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf charakterliche Mängel hinweisen. Dazu zählen beispielsweise die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder Rotlichtverstöße, soweit diese punktbewährt sind, da eine zu hohe Punktzahl im Fahreignungsregister (FAER) zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

  3. Alkohol- oder Drogenmissbrauch, der die Fahreignung beeinträchtigt.

  4. Medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU), die eine mangelnde Eignung feststellen.

  5. Schwerwiegenden Erkrankungen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen.

Entscheidend ist stets die Prüfung, ob der Betroffene fähig ist, sein Fahrzeug sicher zu führen und keine Gefahr für andere darstellt.


Hinweis: Liegt einer dieser Voraussetzungen vor, muss eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden. In der Regel werden seitens der Behörde Bedingungen an die Wiedererteilung gestellt, wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder bei alkoholbedingtem Entzug ein Abstinenznachweis. Zu beachten ist außerdem, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis stets mit einer Sperrfrist erfolgt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Sperrfrist beträgt grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§ 69a Abs. 1 Satz 1 StGB), kann in extremen Fällen aber auch auf Lebenszeit angeordnet werden (§ 69a Abs. 1 Satz 2 StGB).

Welche Möglichkeiten haben Betroffene?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, gibt es verschiedene Ansätze, um dagegen vorzugehen:

  1. Rechtsmittel einlegen: Sie können gegen eine behördliche Anordnung oder einen Strafbefehl einen Einspruch, gegen ein Urteil eine Berufung oder Revision einlegen. Hierbei sind allerdings Fristen zu beachten.

  2. Therapeutische Maßnahmen: Alkohol- oder Drogentherapien können helfen, die Fahreignung nachzuweisen.

  3. Vorbereitung auf die MPU: Eine professionelle Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

  4. Korrekte Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Nachweise, wie ärztliche Atteste oder Gutachten, vollständig vorliegen.

  5. Antrag auf Neuerteilung: Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hierbei gelten strenge Prüfkriterien.

Hinweis: Diese Rechtstipps sind allgemein gehalten und nicht auf einen Einzelfall bezogen. Jeder Fall ist aufgrund unterschiedlicher Umstände anders. Diese Rechtstipps können  deshalb keine Rechtsberatung ersetzen. Sollte bei Ihnen also eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen, so kommen Sie zu uns!

So können wir Ihnen helfen!

Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Verkehrsrecht.


Unser Beratungsangebot im Verkehrsrecht umfasst neben der Regulierung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auch sämtliche Ordnungswidrigkeiten, wie Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche letztlich zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.


Im Strafrecht und Jugendstrafrecht umfasst die Verteidigung neben Verkehrsdelikten, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt oder unerlaubte Straßenrennen, sowohl sämtliche übliche Delikte (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Drogen) als auch besonderen Delikten (z.B. Steuerstrafrecht) sowie die Opfervertretung.


Wenn Sie Schwierigkeiten im Strafrecht oder im Verkehrsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne mit kompetenter Beratung und Verteidigung zur Seite.


Die Rechtsberatung / Vertretung wird in nachfolgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Persisch (farsi).

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Sebastian M. Klingenberg

Rechtsassessor
Kanzlei WfK


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