Die Erbschaft in der Privatinsolvenz – Fluch oder Segen?

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Obwohl wir die Privatinsolvenz wahrlich nicht immer als „Königsweg“ empfinden, wie Sie hier nachlesen können, lässt sie sich manchmal nicht verhindern. In unserer Praxis raten wir eher früher als später zu einer Auseinandersetzung mit den Schulden. Kontopfändungen, Besuche von Gerichtsvollziehern und die Angst vor dem Briefkasten kosten nicht nur erheblich an Lebensqualität, sie verhindern auch die Möglichkeit zumindest ein kleines Polster für das Alter zurückzulegen, was heutzutage immer wichtiger wird. Oft werden wir in Beratungen gefragt, was mit einer Erbschaft im Fall einer Privatinsolvenz geschieht:

Das kommt darauf an, in welchem Stadium die Erbschaft anfällt:

Fällt das Erbe in das eröffnete Insolvenzverfahren, fällt es in vollem Umfang in die Masse und es geht an den Insolvenzverwalter, um die Schulden zu begleichen. Dieses Ergebnis ist vielen Schuldner nicht recht, weswegen hier oft getrickst wird, in dem der Erbberechtigte sein Erbe ausschlägt. Das Erbe fällt dann an den nächsten Erbberechtigten. Das Erbe darf ausgeschlagen werden, auch wenn damit die Gläubiger geschädigt werden, denn es ist eine höchstpersönliche Entscheidung, ob ein Erbe angetreten wird, oder eben nicht.

Fällt das Erbe in der Wohlverhaltensphase, muss der Schuldner „nur“ die Hälfte der Erbschaft an seinen Insolvenzverwalter herausgeben. Auch in diesem Fall darf das Erbe ausgeschlagen werden.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Schulden und Privatinsolvenz haben, können Sie uns gern kontaktieren. Wir bieten eine kurze kostenlose Ersteinschätzung.


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