Die Fußball-WM und das Verkehrsrecht: was ist erlaubt?

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Das erste Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Fußball-WM in Brasilien verlief äußerst erfolgreich. Doch was muss beim Feiern beachtet werden?

Autoschmuck

Fahnen oder Spiegelsocken müssen so am Auto befestigt sein, dass sie nicht die Sicht des Autofahrers einschränken und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Wird beispielsweise durch einen abgebrochenen Fahnenstil ein anderes Fahrzeug beschädigt, kann der Fahrer des beflaggten Autos haftbar gemacht werden. Es kann sogar sein, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht aufkommt, weil es sich bei Fahnen nicht um zugelassene Anbauteile handelt. Spiegelsocken dürfen nicht angebracht werden, wenn die Blinker in den Seitenspiegeln integriert sind.

Autokorso

Streng genommen sind Autokorsos verboten. In der Straßenverkehrsordnung ist sogar geregelt, das unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften, bei dem andere belästigt werden, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Auch das unnötige Hupen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Hupe, Lichthupe und Warnblinklicht sind in Deutschland eigentlich als Warnsignal gedacht. Die Polizei drückt meistens im Rahmen ihres Ermessensspielraums beide Augen zu. Allerdings sollten die Ampeln und die Verkehrszeichen beachtet werden. Nicht toleriert wird das Schwenken von Fahnen aus dem Fahrzeug, da hierdurch insbesondere Fußgänger und Radfahrer gefährdet sind.

Anschnallpflicht

Auch wenn im Autokorso teilweise mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, gilt grundsätzlich die Anschnallpflicht. Wer keinen Sicherheitsgurt angelegt hat, riskiert ein Bußgeld.

Alkohol

Wenn die deutsche Fußballmannschaft ein Spiel nach dem anderen gewinnt und die Freude noch so groß ist, so gilt trotzdem die 0,5-Promille-Grenze.

 


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