Die Hager/Hülsen Rechtsanwälte mahnen fehlender Widerrufsbelehrungen ab

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Die Hager/Hülsen Rechtsanwälte aus Miltenberg vertreten die Interessen eines Unternehmers, welcher Produkte im Bereich Textilien unter dem Namen „maurice-underwear“ auf der Verkaufsplattform „eBay.de“ vertreibt. Sie verschicken für diesen derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls Textilien im Internet zum Verkauf anbieten. 

Nach Ansicht der Hager/Hülsen Rechtsanwälte fehlen die Angaben zum Verbraucherwiderrufsrecht, also eine Widerrufsbelehrung und eines Muster-Formulars zum Widerruf in dem betreffenden Verkaufsangebot. 

Zudem mangelt es an einem Hinweis auf die OS-Plattform und der Zugänglichmachung eines entsprechenden OS-Links im Rahmen des Verkaufsangebots. Dies stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und würde Ansprüche ihres Mandanten begründen. Die Hager Hülsen Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung der Hager/Hülsen Rechtsanwälte betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Unterzeichnen Sie insbesondere eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind. Dadurch verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten oder sogar noch unbestimmten Höhe und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). 

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.  in Verbindung setzen.


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