Die Kfz-Innung Unterfranken mahnt durch die JuS Rechtsanwälte einen Kfz-Verkäufer ab

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Vor Kurzem erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kfz-Innung Unterfranken aus Würzburg. Die Kfz-Innung wirft dem Abgemahnten vor, er sei als gewerblicher Verkäufer tätig, würde aber als privater Verkäufer im Internet auftreten. Diese Tarnung müsse er unterlassen und auf den gewerblichen Charakter des Angebots hinweisen, da er sich sonst wettbewerbswidrig verhalte. Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg haben die Vertretung der rechtlichen Interessen übernommen.

Der Inhalt der Abmahnung der Kfz-Innung Unterfranken 

Die Kfz-Innung Unterfranken aus Würzburg wirft dem Abgemahnten vor, er habe im Internet Kraftfahrzeuge zum Verkauf angeboten und sich dabei gegenüber den Kaufinteressenten als privater Verkäufer ausgegeben. Die Kfz-Innung Unterfranken sei dabei jedoch der Ansicht, dass der Abgemahnte gewerblich und nicht privat tätig sei. Indem er seine Eigenschaft als gewerblicher Händler verschwiegen hat, habe er somit unlauter gehandelt. Diese wettbewerbswidrigen Inserate müsse er künftig im geschäftlichen Verkehr unterlassen. Die Angebote müssten ausdrücklich als gewerbliche ausgestaltet sein und der Abgemahnte müsse einen ggf. vorhandenen, ausschließlich für Händler reservierten Verkaufsbereich verwenden. 

Die rechtlichen Forderungen der Kfz-Innung Unterfranken 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichten würde, das vorgeworfene Verhalten im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen. Darüber hinaus sei er zur Zahlung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten bei einem Gegenstandswert i.H.v. 15.000 € verpflichtet.

Unser Rat bei Ihrer Abmahnung 

Nachdem Sie eine Abmahnung, in der Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird, erhalten haben, sollten Sie zeitnah die Beratung durch einen Fachanwalt aufsuchen. Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie mit der gesamten Abmahnung dem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zukommen lassen, damit er die geltend gemachten Ansprüche rechtlich bewerten kann. 

Sie sollten keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und die weiteren erforderlichen Schritte mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz abstimmen. Besonders das sog. Lauterkeitsrecht, welches unter anderem im UWG geregelt ist, ist stark von der Rechtsprechung und den europäischen Entwicklungen geprägt.

Wir kennen diese juristischen Herausforderungen und werden Sie fachkundig beraten. In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven beraten Sie Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Seit Jahren sind wir in der Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder mittels unseres Direkthilfe-Formulars senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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