Die Malta-Limited: Vorteile für Ihr Business

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Für KMUs und Start-up-Unternehmer ist die „Private Limited Liability Company“ nach dem maltesischen Companies Act – kurz: Malta Limited – die Gesellschaftsform der Wahl. Diese entspricht der GmbH im deutschen Recht. Welche Vorteile bietet Ihnen als Firmeninhaber oder Unternehmensgründer nun diese Malta-Limited?

Schnelle, unkomplizierte Gründung

Bevor eine Gesellschaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen kann, muss sie gegründet werden. Man könnte auch von der „Geburt“ eines Unternehmens sprechen. Ein Unternehmer möchte sich jedoch nicht lange mit Formalien und Bürokratie aufhalten, sondern schnell und unkompliziert mit seinem Business durchstarten. Genau dafür ist das maltesische Gesellschaftsrecht ausgelegt.

Im Gegensatz zum deutschen Gesellschaftsrecht ist in Malta die Mitwirkung eines Notars nicht erforderlich, was den Prozess nochmals einfacher, schneller und günstiger macht. Auch nach der Gründung ist kein Notar zu beauftragen. Die typischen Aufgaben des deutschen Notars in einer deutschen GmbH übernimmt der Company Secretary. So muss für Anteilseignerversammlungen und -beschlüsse, Direktorenversammlungen und eintragungspflichtige Mitteilungen an das Registry of Companies kein Notar bestellt und bezahlt werden.

Niedrige Gründungskosten und laufende Kosten

Sowohl bei der Gesellschaftsgründung als auch bei anfallenden bürokratischen Prozessen, etwa einem Gesellschafterwechsel, sind die behördlichen Kosten gering. Auch die maltesischen Steuerberatungs- und Auditor Gebühren sind im Verhältnis zu Deutschland moderat.

Vollwertige Gesellschaft auch mit geringem Startkapital möglich

Während für die Gründung einer deutschen GmbH volle 25.000 € erforderlich sind, von denen bis zur Eintragung mindestens 12.500 € erbracht sein müssen, kann eine maltesische Limited mit einem Haftungskapital von 1,164.69 €, in der Regel auf 1.200 € oder 1.500 € gerundet, gegründet werden. Dies gibt der maltesischen Limited gegenüber Geschäftspartnern auch ein höheres Maß an Seriosität als die englische Limited hat, bei der nur ein einziges britisches Pfund den Gläubigern als Haftkapital dient.

Im Gegensatz zur deutsche „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ handelt es sich bei der maltesischen Limited um eine vollwertige Gesellschaft. Ein Berater, der Ihnen die UG (haftungsbeschränkt) anpreist, erwähnt meist wenig von den Erfordernissen der Gewinnrückstellung bis zum Erreichen eines Stammkapitals von vollen 25.000 €. Bei einer maltesischen Limited hingegen kann ein Unternehmer frei über seinen Gewinn verfügen und operiert nicht mit einer Gesellschaftsform, die umgangssprachlich mit Begriffen wie „Mini-GmbH“ oder „1-€-GmbH“ bemakelt ist.

Malta ist Mitglied in der Eurozone und der EU

Hierin liegt ein weiterer großer Vorteil gegenüber der englischen Limited: Malta ist nicht nur Mitglied der Europäischen Union, sondern seit 2008 auch Mitglied der Eurozone. Dies erspart nicht nur eine doppelte Buchführung und Bilanzierung in zwei unterschiedlichen Währungen, sondern verhindert auch für Unternehmer entstehende Wechselkursrisiken.

Malta hat ein kodifiziertes Rechtssystem in englischer Sprache

Im Gegensatz zum angelsächsischen Common Law, das für die englische Limited einschlägig ist, hat Malta ein leicht zugängliches kodifiziertes Rechtssystem, das nach römischem Modell auf geschriebenen Gesetzen und nicht auf vergleichbaren richterlichen Urteilen aus der Vergangenheit, sogenannten Präzedenzfällen, aufbaut. In einem solchen statuierten Gesetzessystem ist eine Orientierung zwar nicht einfach, aber leichter möglich als in der Aneinanderreihung einzelner Fälle wie im englischen „Case Law“.

Attraktives Steuersystem

Schließlich profitiert Malta als Businessstandort ganz erheblich von seinem unternehmerfreundlichen Steuersystem. So ermöglicht Malta eine Effektivbesteuerung für Kapitalgesellschaften in einer Kombination von Malta Trading Limited und Malta Holding von 5 % des Gewinns auf Gesellschaftsebene .Hochqualifizierte Privatpersonen oder Unternehmer, die an einem Citizenship-by-Investment-Programm teilnehmen, zahlen einen Steuersatz von 15 % als Flatrate.

Wir bei Kresse International beraten Sie gerne in deutscher Sprache im Detail zu Ihrem Gründungsprojekt oder anderen unternehmnensrechtlichen Fragen.


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