Die neue Datenschutzverordnung ab Mai 2018 gilt auch für Vereine

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Nicht alles ist neu, aber vieles auch klargestellt, in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVI), die am 25.05.2018 in Kraft tritt. Bußgelder bis zu 25.000,00 € können verhängt werden, wenn mit personenbezogenen Daten nicht aufgepasst wird. Dabei kommt es auch darauf an, in welchen Bereichen die Daten erfasst, verarbeitet und verwendet werden. 

Die meisten Vereine erhalten solche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder durch den Mitgliedsantrag oder durch Anmeldeformulare zu Wettkämpfen. Die Zulässigkeit ist also auch von den Vereinszielen abhängig.

Mitgliederlisten

Bei den Mitgliederlisten sind die typischen Felder, wie Name, Vorname, Anschrift, Kommunikationsadressen, Geburtstag evtl. personenbezogene Daten und müssen geschützt werden. Weitere Informationen sind nur erlaubt, soweit diese für die Mitgliederverwaltung erforderlich sind (Eintritt, Zeiten der Mitarbeit wegen Ehrungen, Austritt).

Mannschaftslisten

Hier ist die Bankverbindung sicherlich nicht erforderlich, jedoch die Kaderzugehörigkeit, Daten der Spielerpässe, also personenbezogene Daten für den Spielverkehr.

Spender-/ Sponsorenlisten

Hier dürfen die Daten erfasst werden, die zur Abwicklung der Spende bzw. zum Sponsorenvertrag benötigt werden. Darüber hinaus gehende Daten sind freiwillig und es bedarf der Einwilligung (Privatanschrift, Telefonnummer der Personen)

Davon nicht erfasst sind für den Verein lediglich nützliche personenbezogene Daten. Die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds. Eine entsprechende Einwilligung kann jedoch gemeinsam mit dem Mitgliedsantrag durch die Mitglieder in einer separaten Erklärung abgegeben werden.

Will der Verein den Spender/Sponsor veröffentlichen, muss er um Einwilligung bitten, bei Verweigerung oder Nichteinwilligung läuft er Gefahr, angezeigt zu werden.

Datenschutzbeauftragter

Größere Vereine, die mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen, die sich mit den personenbezogenen Daten zu befassen haben, benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

Haben Sie Fragen hierzu, kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich, ich biete auch Workshops für Ihre Vereinsmitarbeiter zu diesen und anderen Themen an.


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