Die neuen Bußgelder 2020 (noch nicht in Kraft getreten!)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die neuen Bußgelder gelten ab Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum ist derzeit noch nicht bekannt). Bereits jetzt zeigt sich eine wesentliche Verschärfung der Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenrecht, sowohl im Hinblick auf die neuen Geldbußen, wie auch bezogen auf Flensburger Punkte und letztlich auch Fahrverbot-Sanktionen bei relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts!

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) neue Bußgelder

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

30 €

11–15 km/h

50 €

16–20 km/h

70 €

21–25 km/h

80 €

1

1 Monat

26–30 km/h

100 €

1

1 Monat

31–40 km/h

160 €

2

1 Monat

41–50 km/h

200 €

2

1 Monat

51–60 km/h

280 €

2

2 Monate

61–70 km/h

480 €

2

3 Monate

Über 70 km/h

680 €

2

3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) neue Bußgelder

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 €

11–15 km/h

40 €

16–20 km/h

60 €

21–25 km/h

70 €

26–30 km/h

80 €

1

1 Monat

31–40 km/h

120 €

1

1 Monat

41–50 km/h

160 €

2

1 Monat

51–60 km/h

240 €

2

1 Monat

61–70 km/h

440 €

2

2 Monate

Über 70 km/h

600 €

2

3 Monate

Bußgelder für falsches Parken, Halten und unnötigen Lärm:

  • Parken an einer unübersichtlichen Stelle: Anhebung von 15 € auf 35 €
  • Parken in einer Feuerwehrzufahrt: Anhebung von 35 € auf 55 €
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz: Anhebung von 35 € auf 55 €
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: Anhebung von 25 € auf 80 € und ein Punkt
  • Halten in zweiter Reihe: Anhebung von 15 € auf 55 €
  • Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung: Anhebung von zehn Euro auf 80 €
  • Unzulässiges befahren einer Umweltzone: Anhebung von 80 € auf 100 €

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten