Die regelmäßige Einnahme cannabishaltiger Medikamente und die Fahreignung

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Mittlerweile sind für bestimmte medizinische Diagnosen unter bestimmten Voraussetzungen cannabishaltige Medikamente verfügbar. Für die Konsumenten bzw. Patienten dieser medizinisch verordneten Medikamente stellt sich hierbei die Frage, ob sie Kraftfahrzeuge führen dürfen bzw. wenn ja unter welchen Voraussetzungen.

Grundsätzlich ist es nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) so, dass regelmäßiger Cannabiskonsum stets zur Ungeeignetheit als Kraftfahrzeugführer führt. Es ist aber eine Ausnahme denkbar. Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungserichtes vom 11.1.2013 (12 ME 289/12) „spricht einiges dafür, dass die regelmäßge Einnahme des cannabishaltigen Medikaments Dronabinol zu Therapiezwecken …in Ausnahmefällen eine Sonderbehandlung rechtfertigen kann und …trotz regelmäßigem Cannabiskonsum eine positive Beurteilung der Fahrereignung im Einzelfall möglich ist.“

Jedoch findet eine Sonderbehandlung der betreffenden Personen nur statt, wenn hinreichend sichergestellt ist, dass zwischen Cannabiskonsum und Autofahren sicher getrennt werden kann. Hierbei muss beachtet werden, dass der THC-haltige Wirkstoff des Medikaments die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Es sollte deshalb der behandelnde Arzt gefragt werden, welche Karenzzeiten zwischen der Einnahme des Medikaments und dem Führens eines Kraftfahrzeuges einzuhalten sind.  - Eine andere Möglichkeit ist, sich in der Apotheke entsprechende Teststreifen mit einem möglichst geringen Cut-Of-Wert zu besorgen.

Um den Führerschein nicht zu gefährden, sollten Betroffene nach der Beratung durch den Arzt oder Apotheker auch einen in BTM - Fragen versierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Rechtsanwalt

Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist auf BTM-Fragen spezialisierter Strafverteidiger in der Kanzlei Rechtsanwalt Boldt, T. 030/2181196, www.btm-rechtsanwalt.de


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