Die richtigen Reifen im Winter

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O bis O, also von Oktober bis Ostern, ist seit jeher die Faustformel wann es besser ist in Deutschland mit Winterreifen zu fahren. Der Grund ist ganz einfach: in diesem Zeitraum ist erfahrungsgemäß über die vergangenen Jahrzehnte damit zu rechnen, dass die Temperaturen in den niedrigen einstelligen Bereich oder gar unter 0 Grad fallen und auf den Straßen Schnee, Eis, Graupel, Reif usw. zu finden sind. 

Eine starre Pflicht für Winterreifen gibt es in Deutschland aber nicht, stattdessen sieht das Gesetz eine sog. situative Winterreifenpflicht vor. Wer es genau wissen will muss in § 36 Abs. 4 StVZO und in § 2 Abs. 3a S. 1 StVO blicken. Letzterer besagt:

Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Die StVZO sagt hierzu in Absatz 4:

Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

Es wird die Polizei bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall also nicht interessieren, ob es zwischen O und O ist, sondern nur wie die tatsächlichen Straßenverhältnisse waren. Zugegeben: Schnee und Eis wird es vor Oktober und nach Ostern nur allzu selben geben (auch angesichts des fortschreitenden Klimawandels), es ist jedoch immer wieder vorgekommen, dass Autofahrer auch nach Ostern noch von einem Temperatursturz und Schneefall überrascht wurden, insbesondere in Mittelgebirgen und im Voralpenland. Das Gesetz besagt eindeutig, dass auch dann nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden darf! Im schlimmsten Falle müsste man dann tatsächlich das Auto stehen lassen und auf Tauwetter warten. Ganzjahresreifen sind nach der gesetzlichen Regelung als Winterreifen zu sehen, hier kann rechtlich also nichts schief gehen. In der Praxis ist jedoch zu beachten, dass Ganzjahresreifen bei Untersuchungen von ADAC etc. stets auf Schnee schlechter abschneiden als "echte" Winterreifen. Die allgemeine Empfehlung, ab wann Winterreifen den Sommer- und Ganzjahresreifen vorzuziehen sind ist übrigen bei + 7 Grad Celsius.

Woran man einen Winterreifen erkennt? Am sog. Alpine-Symbol. Es handelt sich um ein Piktogramm eines Berges, in dem sich eine Schneeflocke befindet. 


Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 60 € und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei sanktioniert. Kommt es zu einer Behinderung oder einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 80 bzw. 100 €. Sollte es gar zu einem Unfall kommen werden sich die falschen Reifen ganz erheblich auf die (Mit-)Haftung auswirken, sodass die eigene Haftpflichtversicherung (je nach Verschuldensgrad) eine Höherstufung im Vertrag vornehmen wird und evtl. sogar Regressforderungen an Sie stellen wird. Lassen Sie es besser nicht so weit kommen.

Übrigens: Der umgekehrte Fall, das Fahren von Winterreifen im Sommer, ist nicht verboten. Der Winterreifen wird sich aber, da er für heiße Temperaturen zu weich ist, aufweichen und übermäßig schnell abnutzen. Außerdem ist das Fahrverhalten gegenüber Sommerreifen hinsichtlich Bremsweg etc. doch sehr viel schlechter. Das ist also auch allenfalls eine Notlösung.

Foto(s): Adrian Neureither

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