Ferienzeit ist Reisezeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Heute beginnen in Bayern, weiteren 10 deutschen und allen 9 österreichischen Bundesländern die Osterferien. In drei deutschen Bundesländern sind bereits seit letztem Wochenende Ferien. Nicht wenige zieht es daher heute oder in den nächsten Tagen in den Süden, mit dem Auto nach Österreich, Italien oder gar noch weiter. Daher heute mal ein kleiner Exkurs unsererseits in das österreichische Verkehrsrecht. Genauer gesagt nehmen wir uns heute ein ganz spezielles Verkehrszeichen vor, das es so in Deutschland nicht gibt. Die Rede ist von Tempolimits auf österreichischen Autobahnen mit dem Zusatz "IG-L" und sieht so aus:

Bildquelle: Wolf32at, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons

Wem dieses Zeichen bekannt vorkommt: das kann gut sein, das beste Beispiel hierfür ist die Inntalautobahn von Kufstein/Kiefersfelden nach Innsbruck samt Gegenrichtung, welche nahezu durchgehend so ausgeschildert ist. 

Aber wofür steht IG-L eigentlich und hat es eventuell Bedeutung auch für mich? Oder gilt einfach Tempo 100 wie man es auch ohne IG-L kennt? IG-L steht für Immissionsschutzgesetz-Luft. Es geht also um die Luftreinhaltung. Das kennen wir in Deutschland auch, sei es durch Umweltzonen oder auch Tempolimits auf Landstraßen oder Autobahnen mit dem Zusatz "Luftreinhaltung". Wer nun plötzlich Sorge hat es könne sich hier um ein Fahrverbot für z.B. ältere Dieselfahrzeuge handeln, kann gleich beruhigt werden. Ein Fahrverbot ist in dieser Regelung nicht enthalten. Es ist aber auch nicht so, dass IG-L nur - wie bei den deutschen Tempolimits - eine Begründung dafür wäre warum dort ein Tempolimit besteht. 

Denn tatsächlich gibt es bei österreichischen Tempolimits mit dem Zusatz IG-L tatsächlich eine Sonderregelung, die (zumindest in Deutschland) kaum jemand kennt. Nachzulesen ist Sie in § 14 Abs. 2 Nr. 5 Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L. Denn Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem IG-L-Zusatz gelten nicht für Fahrzeuge mit Elektromotor oder Wasserstoff-Brennstoffzelle. Diese dürfen, sofern keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, die allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit auf österreichischen Autobahnen fahren. Das gilt nicht nur für österreichische Fahrzeuge, sondern auch für deutsche Fahrzeuge; entscheidend ist, dass das Fahrzeug durch ein E-Kennzeichen als solches erkennbar ist. Besitzer eines umweltfreundlichen Autos dürfen also tatsächlich schneller fahren also solche mit Benziner oder Diesel!

Aber Achtung: Selbstverständlich müssen unabhängig vom Immissionsschutzgesetz (IG-L) geltende Höchstgeschwindigkeiten auch von E-Autos eingehalten werden.


Adrian Neureither, LL.M.
Rechtsanwalt

Foto(s): Foto von Marek Piwnicki: https://www.pexels.com/de-de/foto/echos-der-sonne-17366116/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.

Beiträge zum Thema