Die "sieben Todsünden" im Straßenverkehr und die MPU
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Die „sieben Todsünden“
im Straßenverkehr und die MPU
Dass in der römisch-katholischen Kirche besonders gravierende Arten von Vergehen als Todsünde bezeichnet wurden, wissen die Meisten. Doch kennen Sie auch die sogenannten „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr und was diese mit der MPU („Idiotentest“) zu tun haben?
Davon wird nämlich dann gesprochen, wenn es nicht um einfache Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Parkverstöße oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern um strafrechtlich relevante Gefährdungshandlungen mit schweren Konsequenzen geht. Diese sind in § 315c Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Zu diesen besonders gefährlichen und rücksichtslosen „Sünden“ zählen z.B.: die Nichtbeachtung der Vorfahrt, das Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes, falsches Überholen oder auch das Wenden, Rückwärts Fahren oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf Autobahnen.
Wichtig: Regelmäßig werden Verkehrsteilnehmer, die eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr begehen, von Gerichten als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft. Was folgt, sind die Anordnung einer MPU und der Entzug der Fahrerlaubnis. Sie möchten wissen, wie Sie eine MPU LEGAL umgehen können? Dann sind wie hier beim Thema EU-Führerschein. Dies ist Gegenstand anderer Veröffentlichungen.
Gerne ereinbaren Sie gern einen Gesprächstermin mit unserem Büro: +4933015018745.
Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Weitere Infos zum Thema hier:
https://www.ra-hartmann.de/die-sieben-todsuendenim-strassenverkehr-und-die-mpu/
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