Die "sieben Todsünden" im Straßenverkehr und die MPU

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die „sieben Todsünden“

im Straßenverkehr und die MPU


Dass in der römisch-katholischen Kirche besonders gravierende Arten von Vergehen als Todsünde bezeichnet wurden, wissen die Meisten. Doch kennen Sie auch die sogenannten „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr und was diese mit der MPU („Idiotentest“) zu tun haben?

Davon wird nämlich dann gesprochen, wenn es nicht um einfache Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Parkverstöße oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern um strafrechtlich relevante Gefährdungshandlungen mit schweren Konsequenzen geht. Diese sind in § 315c Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Zu diesen besonders gefährlichen und rücksichtslosen „Sünden“ zählen z.B.: die Nichtbeachtung der Vorfahrt, das Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes, falsches Überholen oder auch das Wenden, Rückwärts Fahren oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf Autobahnen.

Wichtig: Regelmäßig werden Verkehrsteilnehmer, die eine der 7 Todsünden im Straßenverkehr begehen, von Gerichten als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft. Was folgt, sind die Anordnung einer MPU und der Entzug der Fahrerlaubnis. Sie möchten wissen, wie Sie eine MPU LEGAL umgehen können? Dann sind wie hier beim Thema EU-Führerschein. Dies ist Gegenstand anderer Veröffentlichungen.

Gerne ereinbaren Sie gern einen Gesprächstermin mit unserem Büro: +4933015018745.

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Weitere Infos zum Thema hier: 

https://www.ra-hartmann.de/die-sieben-todsuendenim-strassenverkehr-und-die-mpu/

Foto(s): Henning Hartmann

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema