„Die Simpsons“-Abmahnung von Waldorf Frommer

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Abmahnung von Waldorf Frommer i. A. v. 20th Century Fox

Waldorf Frommer, eine bekannte Münchner Anwaltskanzlei, ist erneut für 20th Century Fox tätig geworden. Das Unternehmen möchte die eigenen Urheberrechte an der weltweit bekannten Zeichentrick-Serie „Die Simpsons durchsetzen“. Diese wurden mittels Filesharing im Internet verletzt. Zu diesem Zweck verschickt Waldorf Frommer reihenweise Abmahnungen an Internetnutzer, die (angeblich) Filesharing betrieben haben.

Die Simpsons – Rekordserie und preisgekrönt

Inzwischen gibt es über 600 Episoden der beliebten Zeichentrick-Serie. Dazu erhielten die Produzenten um den „Schöpfer“ Matt Groenig unzählige Auszeichnungen. 2007 erschien zudem ein Kinofilm zu den Simpsons. Mittelpunkt der Serie ist die gelbhäutige Familie um Marge und Homer Simpson, sowie ihre Kinder Bart, Lisa und Maggie. Auf komische, satirische und nicht selten gesellschaftskritische Art werden verschiedene Aspekte des Alltagslebens in einer mittelgroßen Stadt in den Vereinigten Staaten dargestellt. Über die Jahre (seit 1989) erfreuen sich die Simpsons weltweit größter Beliebtheit und einige Wiedererkennungsmerkmale haben Einzug in die Köpfe der Fernsehzuschauer erhalten.

Grund für Abmahnung von Waldorf Frommer

Mittels Filesharing, also dem Bereitstellen von Episoden im Internet, werden die Urheberrechte an der Serie verletzt. Das begründet grundsätzlich Schadensersatzforderungen. Diese möchte Waldorf Frommer mit dem massenhaften Versand von Abmahnungen durchsetzen. Die Schreiben beinhalten die eigentliche Forderung, die sich auf mehrere hundert Euro beläuft. Dazu fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Übernahme ihres Honorars.

Was bedeutet das Schreiben von Waldorf Frommer?

Wie die Konsequenzen eines Erhalts einer Abmahnung aussehen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Der Erhalt einer Abmahnung begründet meist keine vollendeten Tatsachen. Ob und in welchem Umfang der Empfänger haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besteht eine Möglichkeit der Exkulpation, beispielsweise weil ein anderes Haushaltsmitglied die Urheberrechte verletzt hat, kann eine Haftung ganz entfallen. In jedem Fall sollte der Sachverhalt von einem professionellen Beistand begutachtet werden.

Wie reagiert man geschickt auf die Abmahnung?

Die Abmahnung darf in keinem Fall ignoriert werden. Doch auch besteht kein Grund zu großer Beunruhigung. Folgende Reaktionen sind ratsam:

  • Weder den Betrag zahlen, noch die Unterlassungserklärung abgeben!
  • Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Waldorf Frommer lässt häufig nur einen kurzen Zeitraum für eine Reaktion. Deswegen sollte schnellstmöglich Rat gesucht werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten stehen unter https://abmahnhelfer.de/, per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.


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