Die Sorge des Steuerberaters

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Viele Steuerberater kennen das: Die Steuererklärung ist gemacht, die vom Mandanten beauftragen steuerlichen Aufgaben sind erledigt, die Steuerunterlagen und Kopien sind übergeben – aber der Mandant zahlt die Steuerberaterrechnung nicht!

Auch nach angemessener Zeit ist kein Zahlungseingang festzustellen. Üblicherweise wird der Mandant ein- oder zweimal angemahnt. Dabei wird dem Mandanten regelmäßig eine Zahlungsfrist gesetzt.

Allerdings: Wäre es nicht auch sinnvoll, sich selbst eine Frist zu setzen?

Denn: je länger die Rechnung unbezahlt bleibt, desto „schlechter“ wird sie. In der Regel hat es keinen Sinn, nach der zweiten Mahnstufe die Sache noch einmal für einen weiteren Zeitraum liegen zu lassen.

Das ist der Zeitpunkt, das Problem an einen Anwalt abzugeben!

Er kümmert sich darum, Forderungen aus Steuerberaterrechnungen geltend zu machen.

Das hat insbesondere 2 Vorteile:

  1. Grundsätzlich erfordert die Verwaltung offener Forderungen erhebliche Zeit und Ressourcen des Steuerberaterbüros. Das Mahnwesen übernimmt daher im Idealfall ein darauf spezialisierter Anwalt.
  2. Mit der Einschaltung eines solchen Anwalts steigt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass säumige Mandanten rasch zahlen, da diese mit den Konsequenzen bei Nichtzahlung konfrontiert werden.

Ergebnis: Steuerberater können sich wieder auf Steuerberatung konzentrieren. Daher macht es Sinn, diese Aufgaben vertrauensvoll einem Spezialisten im Forderungseinzug zu übergeben, der sich rücksichtsvoll und doch zielführend um die säumigen Schuldner kümmert.

Die Kanzlei Zimmermann mit Sitz in Frankfurt besitzt jahrelange Erfahrung im Einzug von Steuerberaterrechnungen und übernimmt als ehemaliger Inhaber eines Inkassounternehmens routiniert den Forderungseinzug für Steuerberatungskanzleien.

Kontakt:

Tel. 069 4003 1746

E-Mail info@ra-zimmermann.net

Foto(s): Boris Zimmermann


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