Die steuerliche Betriebsaufspaltung und deren verschiedene Erscheinungsformen und Rechtsfolgen.

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1) Einführung 

Die Betriebsaufspaltung ist ein Phänomen, das in der deutschen Wirtschaftslandschaft weit verbreitet ist. Sie stellt eine besondere Form der Unternehmensorganisation dar, bei der ein Unternehmen in zwei rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt wird, die jedoch wirtschaftlich eng miteinander verbunden bleiben. 

Diese Struktur wird oft gewählt, um steuerliche, betriebswirtschaftliche oder haftungsrechtliche Vorteile zu nutzen. In der Praxis findet man sie häufig bei Familienunternehmen, aber auch bei Konzernstrukturen und mittelständischen Betrieben.


2) Definition der Betriebsaufspaltung und Rechtsgrundlage bzw. Rechtsprechung (Grundsatzurteil)

Die Betriebsaufspaltung lässt sich definieren als die Aufteilung eines Unternehmens in eine Besitzgesellschaft, die das Anlagevermögen hält, und eine Betriebsgesellschaft, die das operative Geschäft führt. 

Die Rechtsgrundlage für die Betriebsaufspaltung ist nicht explizit im Gesetz verankert, sondern hat sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelt. 

Das Grundsatzurteil des BFH zur Betriebsaufspaltung aus dem Jahre 1954 (Urteil vom 22. Januar 1954 - Az. III 232/52 U, BFHE 58 S. 473, BStBl 1954 III S. 91) bildet die Basis für die steuerrechtliche Beurteilung und hat im Laufe der Jahre durch zahlreiche Urteile eine Konkretisierung erfahren.


3) Erscheinungsformen verschiedener Betriebsaufspaltungen

Eine Betriebsaufspaltung kann in folgenden Erscheinungsformen auftreten.

a. Echte Betriebsaufspaltung

Bei der echten Betriebsaufspaltung überträgt die Besitzgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen an die Betriebsgesellschaft und behält eine enge wirtschaftliche Verflechtung bei. Es besteht eine personelle Verflechtung, wenn dieselben Personen in beiden Gesellschaften beherrschenden Einfluss haben.

b. Unechte Betriebsaufspaltung

Eine unechte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwar eine sachliche, aber keine personelle Verflechtung besteht. Dies kann der Fall sein, wenn die Betriebsgesellschaft von fremden Dritten geführt wird, die keine beherrschende Stellung in der Besitzgesellschaft innehaben.

c. Klassische Betriebsaufspaltung

Die klassische oder eigentliche Betriebsaufspaltung ist die am häufigsten vorkommende Form. Hierbei werden das Eigentum an den Betriebsmitteln und die unternehmerische Tätigkeit auf zwei Gesellschaften aufgeteilt, wobei eine personelle Verflechtung gegeben ist.

d. Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Bei der umgekehrten Betriebsaufspaltung hält die Betriebsgesellschaft das Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen und vermietet oder verpachtet diese an die Besitzgesellschaft. Auch hier ist eine personelle Verflechtung erforderlich.

e. Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Diese Form der Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Besitzgesellschaft als Kapitalgesellschaft organisiert ist und die Betriebsgesellschaft als Personengesellschaft geführt wird.

f. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft als Personengesellschaften organisiert sind und die beteiligten Personen in beiden Gesellschaften als Mitunternehmer agieren.


4. Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung zieht sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Folgen nach sich, die für die beteiligten Gesellschaften und deren Gesellschafter von erheblicher Bedeutung sind.

a. Zivilrechtliche Folgen

Zivilrechtlich führt die Betriebsaufspaltung zur Entstehung zweier rechtlich selbstständiger Gesellschaften, die jedoch wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind. Diese Verflechtung kann sich insbesondere auf die Haftungsverhältnisse auswirken. So haftet grundsätzlich jede Gesellschaft für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Durch die enge Verbindung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft kann es jedoch zu einer Durchgriffshaftung kommen, bei der die Trennung der Rechtspersönlichkeiten durchbrochen wird und eine Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der anderen einstehen muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Trennung der Gesellschaften nur zum Schein erfolgt oder die Vermögensverhältnisse vermischt werden.

Des Weiteren hat die Betriebsaufspaltung Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen. Miet-, Pacht- oder Leasingverträge zwischen den Gesellschaften müssen klar definiert und zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden, um zivilrechtliche und steuerrechtliche Anerkennung zu finden.

b. Steuerrechtliche Folgen

Steuerrechtlich hat die Betriebsaufspaltung weitreichende Konsequenzen. 

Die Besitzgesellschaft, die oftmals als reine Vermögensverwaltungsgesellschaft gegründet wird, wird durch die Betriebsaufspaltung zu einem gewerblichen Unternehmen mit allen steuerlichen Pflichten und Rechten. Dies führt dazu, dass die Einkünfte der Besitzgesellschaft als gewerbliche Einkünfte qualifiziert werden und somit der Gewerbesteuer unterliegen. Auch die Betriebsgesellschaft wird gewerbesteuerpflichtig, was zu einer Doppelbelastung mit Gewerbesteuer führen kann.

Für die Gesellschafter bedeutet die Betriebsaufspaltung, dass die Anteile an der Besitzgesellschaft nicht mehr als Privatvermögen, sondern als Betriebsvermögen behandelt werden. Dies hat insbesondere bei der Veräußerung oder Vererbung der Anteile steuerliche Auswirkungen, da für Betriebsvermögen andere Freibeträge und Bewertungsabschläge gelten als für Privatvermögen.

Darüber hinaus kann die Betriebsaufspaltung zur Aufdeckung stiller Reserven führen, wenn Wirtschaftsgüter zwischen den Gesellschaften übertragen werden und dies zu Buchwerten erfolgt, die über den Marktwerten liegen. Dies kann zu einer sofortigen Steuerbelastung führen.

Die Betriebsaufspaltung erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung und Gestaltung, um unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Es ist ratsam, bei der Planung und Durchführung einer Betriebsaufspaltung steuerliche Berater hinzuzuziehen, um die komplexen steuerrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die steuerlichen Risiken zu minimieren.


5. Fazit

Die Betriebsaufspaltung ist ein komplexes steuerrechtliches Gestaltungsinstrument, das Unternehmen ermöglicht, ihre Struktur effizient zu organisieren. 

Die Wahl der richtigen Form der Betriebsaufspaltung hängt von den individuellen Zielen und Gegebenheiten des Unternehmens ab. 

Es ist jedoch stets zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile einer Betriebsaufspaltung einer genauen Prüfung durch die Finanzverwaltung unterliegen und daher eine sorgfältige Planung und Dokumentation erfordern.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

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