Die strafrechtliche Bestimmung von Körperverletzung in Österreich

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Im Strafrecht wird grundsätzlich jede Handlung als Körperverletzung betrachtet, die die Gesundheit einer Person schädigt oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

Zu den strafrechtlich relevanten Körperverletzungen gehören Verletzungen wie Hämatome, Schnitte, Prellungen, Schädelbrüche, Knochenbrüche, Jochbeinbrüche usw. Als geringfügige Beeinträchtigung, die noch keine Körperverletzung darstellt, können zum Beispiel leichte Hautrötungen, kurzzeitiges Nasenbluten oder kleine Hautabschürfungen am Daumen betrachtet werden.

Eine Handlung schädigt die Gesundheit, wenn sie eine Krankheit verursacht oder verschlimmert. Auch die Verabreichung von Suchtmitteln (oder beispielsweise von "K.O."-Tropfen) wird als Gesundheitsschädigung betrachtet, wenn sie eine Vergiftung im Sinne einer pathologischen Veränderung im Körper des Opfers bewirkt.


§ 83 StGB - Körperverletzung


Jemand, der eine andere Person am Körper verletzt oder deren Gesundheit schädigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.

Ebenso gilt dies für die Bestrafung von Personen, die eine andere Person am Körper misshandeln und dadurch fahrlässig Verletzungen oder Gesundheitsschäden verursachen.
Im Falle einer Körperverletzung an einer Person, die mit der Überwachung der Beförderungsbedingungen oder der Steuerung eines Verkehrsmittels im öffentlichen Verkehr betraut ist, während sie ihre Aufgaben ausübt oder aufgrund ihrer Tätigkeit, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Körperverletzung begangen zu haben - sei es vorsätzlich oder fahrlässig - ist es von entscheidender Bedeutung, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Oft können angemessene Strafen bereits während des Ermittlungsverfahrens bekämpft und durch Diversion eingestellt werden. Wenn die Beweise nicht ausreichend sind, besteht auch die Möglichkeit, dass das Ermittlungsverfahren vollständig eingestellt wird oder im anstehenden Hauptverfahren ein Freispruch erzielt wird.

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Wir vertreten selbstverständlich auch Opfer von Straftaten. Als Opfer oder Privatkläger haben Sie umfassende Rechte, die von einem erfahrenen Anwalt verteidigt werden sollten. Im Bereich des Opferrechts ist es wichtig, bereits im Strafverfahren angemessene Entschädigungen zu erhalten, um einen Zivilprozess zu vermeiden, der naturgemäß mit Risiken und Kosten verbunden ist.

Gerne stehe ich Ihnen für ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt & Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck in Tirol www.strafverteidiger-innsbruck.at 



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