Die Tücken der Kredit- oder Restschuldversicherungen

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Die Kredit- oder Restschuldversicherungen ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung, die die Rückzahlung eines Kredits absichert, falls ein Kreditnehmer stirbt oder aus bestimmten anderen Gründen den Kredit nicht zurückführen kann. Solche Gründe können zum Beispiel in Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit sein. In Deutschland werden jedes Jahr über eine Million Kredit- oder Restschuldversicherungen abgeschlossen und in bestimmten Situationen kann eine solche Versicherung auch sinnvoll sein, unter anderem dann, wenn ein Kreditnehmer seinen Partner oder seine Erben davor schützen will, im Falle eines Falles, seine Schulden abtragen zu müssen. Andererseits bringen Restschuldversicherungen aber häufig nicht die gewünschte  Sicherheit, sondern verursachen vor allem erhebliche Mehrbelastungen, die viele Kreditnehmer in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, weil wie Verbraucher in eine Verschuldungsspirale hineingetrieben werden, die durch das Wechselspiel von Konsumentenkrediten und Restschuldversicherungen ausgelöst wird.

Die Ursachen:

  1. Die meisten Restschuldversicherungen sind sehr teuer und der Kreditnehmer kann die Versicherungsgesellschaft meist nicht frei wählen
  2. Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag zur Kreditsumme addiert, wodurch die Kreditsumme steigt. Dies wirkt sich im Folgenden auf die Zins- und Tilgungsbelastung des Kreditnehmers aus.
  3. Zudem müssen in der Regel Bearbeitungsgebühren bezahlt werden, durch die die Belastung des Kreditnehmers weiter aufgebläht wird.


Die Folgen:

Die kostentreibenden Folgen von Restschuldversicherung sind den Kreditnehmern häufig nicht bewusst, zumal die Kosten oftmals rechtswidriger Weise nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, obwohl dies im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist.


Fazit:

  1. Im Einzelfall kann eine Restschuldversicherung Sinn machen.
  2. Eine Restschuldversicherung ist keine gesetzliche Voraussetzung für den Kreditvertrag bzw. die Kreditvergabe.
  3. Vor Abschluss des Kreditvertrages sollten Sie sich ausrechnen lassen, was Sie der Kredit mit und ohne Abschluss einer Restschuldversicherung kostet.
  4. Wenn die Bank den Abschluss der Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe macht, muss sie die Kosten hierfür in den Effektivzins einbeziehen. In einem solchen Fall sollten Sie darauf achten, dass dies im Vertrag auch dokumentiert wird. Ein seriöser Geschäftspartner wird dem problemlos zustimmen.
  5. Bedenken Sie, ein Zeuge bei der Kreditverhandlung erleichtert im Streitfall die Beweisführung, denn der Kreditnehmer kann im Streitfall nicht als Zeuge gehört werden.
  6. Überlegen und rechnen Sie gut, bevor Sie sich auf die Umschuldung oder Zusammenfassung von Altkrediten einlassen!


Rechtsanwälte Simon & Simon

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 13. April 2008



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