Die Veränderungen im Bereich des Abschlusses und Kündigung von Arbeitsverträgen in Polen

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Am 26. April 2023 sind in Kraft neue Vorschriften des polnischen Arbeitsgesetzbuches und neue wichtige Verpflichtungen für den Arbeitgeber vor allem im Bereich des Abschlusses und der Kündigung von Arbeitsverträgen getretten.

👉Die neue Vorschriften erweitern und präzisieren die Informationspflichten des Arbeitsgebers gegenüber dem Arbeitnehmer nach der Zulassung zur Arbeit sowie während des Arbeitsverhältnisses. 

👉 Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, die Informationen elektronisch dem Arbeitnehmer zu übermitteln.

👉Es wurde eine ausdrückliche Pflicht für den Arbeitgeber vorgesehen, über die Änderung der Adresse des Sitzes des Arbeitgebers den Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen zu benachrichtigen.

👉 Die Möglichkeiten des Abschlusses von Arbeitsverträgen auf Probezeit wurden präzisiert.

👉 Im Falle der Kündigung der befristeter Arbeitsverträgen wird für den Arbeitgeber die Pflicht eingeführt, der Kündigungsgrund zu bestimmen.

👉 Es wurde bestimmt, was kein Kündigungsgrund sein kann.


💡die neue Regelungen betreffend die Kündigung der Arbeitsverträgen finden auf die befristete Arbeitsverträge Anwendung, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen gekündigt werden (gekündigte ab dem 26. April 2023)

💡Für befristete Arbeitsverträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen (26. April 2023) noch gelten und vor dem 26. April 2023 gekündigt wurden, gelten die bisherige Bestimmungen.


Wir laden Sie ein, unser Artikel zu lesen, in dem die Besonderheiten der wichtigen Änderungen im Bereich des Abschluss und Kündigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet wurden.


http://www.machalapucek-kancelaria.pl/de/aktuelles/die-veraenderungen-im-bereich-des-abschlusses-und-kuendigung-von-arbeitsvertraegen-in-polen-die-am-26-april-2023-in-kraft-treten












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