Die Vorvertragliche Informationspflicht der Vermieter: Eine Folge der Mietpreisbremse

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Die Mietpreisbremse, eingeführt in Deutschland im Jahr 2015, hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Mieten, sondern bringt auch rechtliche Verpflichtungen für Vermieter mit sich. Eine dieser Verpflichtungen betrifft die vorvertragliche Informationspflicht, die Vermieter gegenüber Mietinteressenten haben. In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung dieser Informationspflicht und welche Informationen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags offenlegen müssen.

Was ist die vorvertragliche Informationspflicht?

Die vorvertragliche Informationspflicht bedeutet, dass Vermieter potenziellen Mietern bestimmte Informationen zur Verfügung stellen müssen, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Mieter über alle relevanten Umstände informiert sind, die ihre Entscheidung beeinflussen können.

Welche Informationen müssen Vermieter bereitstellen?

Gemäß der Mietpreisbremse und anderer gesetzlicher Bestimmungen müssen Vermieter potenziellen Mietern unter anderem folgende Informationen zur Verfügung stellen:

§ 556 g Abs 1 a BGB

  1. (1a) Soweit die Zulässigkeit der Miete auf § 556e oder § 556f beruht, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über Folgendes unaufgefordert Auskunft zu erteilen:1.im Fall des § 556e Absatz 1 darüber, wie hoch die Vormiete war,2.im Fall des § 556e Absatz 2 darüber, dass in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden,3.im Fall des § 556f Satz 1 darüber, dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde,4.im Fall des § 556f Satz 2 darüber, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt.

Konsequenzen bei Verletzung der Informationspflicht

Die Nichteinhaltung der vorvertraglichen Informationspflicht kann rechtliche Konsequenzen für Vermieter haben. Mietinteressenten haben unter Umständen das Recht, den Mietvertrag anzufechten oder Schadensersatzansprüche in Form von Mietrückzahlungen geltend zu machen, wenn Vermieter wesentliche Informationen vorenthalten oder falsche Angaben gemacht haben.

Fazit

Die vorvertragliche Informationspflicht ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Mietpreisbremse, um Transparenz und Fairness im Mietmarkt zu gewährleisten. Vermieter sind verpflichtet, potenziellen Mietern relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf die Mietpreisgestaltung. Die Einhaltung dieser Informationspflicht ist entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und ein faires Mietverhältnis zu gewährleisten.

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Foto(s): Foto von Mathieu Stern auf Unsplash

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