Die wichtigsten Auswirkungen der Corona-Pandemie im Familienrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Zu diesem Thema liest man zur Zeit viel Überflüssiges, teilweise Falsches und nichts Konkretes im Internet. In der Praxis lässt sich die derzeitige Krise eigentlich auf 3 wesentliche Problemkreise konzentrieren, die wir derzeit im Familienrecht erleben. Kurz und prägnant:

  • Umgangsprobleme,
  • Unterhaltsprobleme und
  • aufgeschobene Gerichtstermine. 

Ein Umgangsrecht, egal ob gerichtlich geregelt oder einvernehmlich festgelegt, wird momentan oft mit ebenso banaler wie haarsträubender Begründung verweigert: „wegen Corona“. 

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Umgangsrecht des anderen Elternteils und lässt sich auch nicht aus der momentanen Lage rechtfertigen: nach der Allgemeinverfügung der Bay. Staatsregierung ist die „Wahrnehmung des Sorgerechts“ gem. Ziff 4 e) ausdrücklich erlaubt.

Das muss auch für den Umgang gelten. Infolgedessen kann ein Umgang aus allgemeiner Angst vor Ansteckung nicht versagt werden. Etwas anderes gilt selbstverständlich wenn der Umgangsberechtigte selbst erkrankt ist. 

Im Unterhalt stehen Probleme mit der Einkommensreduzierung aufgrund Kurzarbeit o. Ä. im Vordergrund. Dieses Thema lässt sich erheblich schwieriger eingrenzen. Nach früherer Rechtsprechung war eine Reduzierung von Unterhaltszahlungen bei nur vorübergehender Arbeitslosigkeit nicht erlaubt. Der Verpflichtete war gehalten, aus seinen Ersparnissen diese Phase zu überbrücken. 

Diese alte Praxis änderte sich, ein guter Job muss trotz Kurzarbeit nicht aufgegeben werden und der Unterhalt wird dann an das verringerte Einkommen angepasst, so das OLG Köln in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002 (Az.: 14 UF 133/01). 

In der momentanen Lage wird die Tendenz der Rechtsprechung weiter und zu recht in diese Richtung gehen. Jedoch muss dem Unterhaltsschuldner dringend empfohlen werden, nicht einfach zu kürzen, sondern die Reduzierung an zu kündigen, am besten nach und durch anwaltliche Hilfe. Denn im Unterhaltsrecht gibt es kein schwierigeres Spielfeld als die Abänderungssituation: hier ist der Experte gefragt und kein eigenmächtiger Kahlschlag.

Scheidungstermine werden zur Zeit massenhaft aufgehoben oder um Monate verschoben. Das muss nicht unbedingt sein. Als Anwalt sollte man darum kämpfen, dass das Gericht von einer Anhörung der Eheleute absieht. Obwohl diese Anhörung seit jeher ein eherner Grundsatz im Scheidungsverfahren ist und gem. § 128 FamFG den Gerichten vorgegeben ist, handelt es sich dabei nur um ein Soll-Vorschrift. 

Einzelne Familiengerichte in Nordbayern sind dazu übergegangen, davon abzusehen wenn die Eheleute eine Erklärung schriftlich abgeben, dass Sie auf eine Anhörung verzichten. Das Gericht entscheidet dann im schriftlichen Verfahren und erlässt eine Entscheidung ohne mündlichen Verhandlungstermin. 

Das sollte Schule machen: die Justiz produziert damit eine Bugwelle von Terminen, die schlimmstenfalls dann anstehen, wenn jeder seinen verlorenen Urlaub nachholen möchte. Zumindest unstreitige Verfahren, die von beide Eheleuten erwünscht sind, sollten so erledigt werden.

Und Abstand wahren – das geht auch im Sitzungssaal.

Bleiben Sie gesund!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Eitel

Beiträge zum Thema