Die wichtigsten Urteile im Daimler-Dieselskandal im Überblick

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Für die Daimler AG wird die Lage im Dieselskandal immer ungemütlicher: Zahlreiche Landgerichte haben den Autohersteller bereits wegen illegaler Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt – und inzwischen entscheiden auch immer mehr höchste Instanzen im Sinne der betrogenen Verbraucher: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, das OLG Nürnberg, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben im Daimler-Abgasskandal bereits verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen. Besitzer von Mercedes-Dieselfahrzeugen können von den höchstrichterlichen Urteilen profitieren.

Daimler hat in seinen Dieselmotoren ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Diese illegalen Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die gesetzlich erlaubten Emissionsgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Straßenbetrieb eingehalten werden. Die manipulierten Fahrzeuge emittieren dadurch deutlich mehr Schadstoffe als gesetzlich zulässig. Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum Softwareupdate sind die Folge. Doch trotz der Updates kommt es zu einem Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge, für den immer mehr Betroffene Schadensersatz fordern – mit Erfolg.

Daimler-Abgasskandal: VON RUEDEN erstreitet das erste verbraucherfreundiche OLG-Urteil 

Am 18. September 2020 hat das OLG Naumburg als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil im Daimler-Dieselskandal gefällt – zugunsten eines Mandanten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (Az. 8 U 8/20). Gegen Rückgabe des manipulierten Mercedes-Benz-Diesels mit dem Motortyp OM 651 der Abgasnorm Euro 5 musste Daimler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das Fahrzeug nutzt ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Die Daimler AG wurde wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haftbar gemacht.

Mit dem OLG Nürnberg hat am 12. Februar 2021 das nächste Oberlandesgericht verbraucherfreundlich entschieden. Die Richter verlangen, dass die Daimler AG zu den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen detailliert Stellung nimmt (Az. 5 U 3555/20). Die pauschalen Vorträge des Autobauers genügen den Richtern nicht mehr – zumal für zahlreiche Mercedes-Modelle schon verpflichtende Rückrufe des KBA vorliegen. Wenn Daimler das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen bestreiten wolle, müsse der Autokonzern detailliert darlegen, auf welche konkreten Beanstandungen des Emissionskontrollsystems das KBA seine Rückrufanordnung gestützt habe, so das OLG Nürnberg.

Thermofenster ist laut Europäischem Gerichtshof illegal 

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass temperaturabhängige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster in Dieselmotoren illegal sind, wenn sie sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken (Az. C-693/18). Dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen, so die EuGH-Richter. Diese wichtige Entscheidung verbessert die Chancen klagender Dieselfahrer deutlich.

Daimler-Abgasskandal: BGH stärkt Verbraucherrechte 

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Januar 2021 erstmals zum Thermofenster in Mercedes-Motoren verhandelt und festgestellt, dass die Äußerungen von Klägern zu Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren vor Gericht stärker berücksichtigt werden müssen (Az. VI ZR 433/19).

Auch dieser Kläger wurde von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten, die auf unzutreffende Angaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems im Typgenehmigungsverfahren hingewiesen hatte. Der BGH gab der Klägerseite recht: Auch die obersten deutschen Richter sehen einen hinreichenden Anhaltspunkt für ein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten des Herstellers. Das OLG Köln hätte sich intensiver mit weiteren Anhaltspunkten dafür befassen müssen, dass Daimler die Unzulässigkeit dieser Abschaltfunktion bekannt war.

Beste Aussichten für Kläger im Daimler-Dieselskandal

Mit diesen verbraucherfreundlichen Urteilen der obersten Zivilgerichte in Deutschland und der Europäischen Union können Kläger ihre Ansprüche in Verfahren gegen Daimler und andere Autohersteller künftig noch leichter durchsetzen. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche auf Schadensersatz jetzt prüfen lassen.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bundesweit mehr als 14.000 Dieselfahrer gegen die Autohersteller – darunter über 3.000 Mandanten gegen die Daimler AG. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie gern bei Ihrer Schadensersatzklage gegen die Autohersteller. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder kontaktieren Sie uns unter der 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de.

Foto(s): Adobe Stock

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