Urteile im Daimler Dieselskandal - Wegen Rückruf klagen

  • 11 Minuten Lesezeit

Sie fahren einen Mercedes, welcher nicht älter als 10 Jahre ist und fragen sich, ob Ihr Daimler vom Abgasskandal betroffen ist und ob Ihnen deswegen Schadensersatzansprüche zustehen?

Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der aktuellen Urteile, die gegen die Daimler AG wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen ergangen sind. Alle Kläger konnten ihre manipulierten Mercedes Autos an den Hersteller zurückgeben und erhielten einen Großteil des gezahlten Kaufpreises zurück. 

Wie Sie an der Anzahl der positiven Urteile sehen können, sind dies keine Einzelfälle mehr.

Echter Erfolg mit echten Aktenzeichen.

"Nutzen Sie diese Rechtsprechung für sich und machen Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen die Daimler AG geltend. Gleich, ob Sie den Mercedes neu oder gebraucht, von einem Händler oder einer Privatperson erwarben. Auch Leasingnehmer können von diesen Daimler Urteilen profitieren" bescheinigt Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Patrick Balduin, welcher bereits mehr als 1.000 Prozesse zum Dieselskandal erfolgreich abgeschlossen hat. 

Fast alle Mercedes Fahrzeuge verfügen über eine unzulässige Abschalteinrichtung

In vielen Parallelverfahren gegen die Beklagten wurde den Klägern bereits ein Schadensersatzanpruch nach § 826 BGB zugesprochen. Neben einer Vielzahl von landgerichtlichen Urteilen, liegen nun auch erste Urteile gegen die Beklagte von Oberlandesgerichten vor.

Rechtsfolge war immer: Die Kläger gaben ihren Mercedes an den Hersteller zurück und erhielten hierfür einen Großteil des damals gezahlten Kaufpreises zurück!

LG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 - 18 O 24/18: In dieser Entscheidung wurde der Daimler Konzern wegen unzulässiger Abgasmanipulation verpflichtet, 9.900 Euro an den Käufer zu zahlen und im Gegenzug das manipulierte Fahrzeug zurück zu nehmen. Außerdem wurde Daimler dazu verpflichtet, alle weiteren Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation entstanden sind, zu ersetzen.

LG Stuttgart, Urteile vom 17.01.2019 - 23 O 172/18, 23 O 178/18, 23 O 180/18: In diesen drei Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart wurde Daimler wegen unzulässiger Abgasmanipulation verurteilt, zwischen 25.000 und 40.000 Euro zu zahlen.

LG Flensburg, Urteil vom 18.04.2019 - 3 O 48/18: Auch hier wurde Daimler verpflichtet, wegen Abgasmanipulation den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer an den Käufer zurück zu zahlen.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 23 O 220/18: Das Landgericht Stuttgart hat den Daimler Konzern in dieser Entscheidung verpflichtet, Schadensersatz aus Delikt gem. §§ 826, 831 BGB zu leisten.

LG Stuttgart, Urteil vom 25.06. 2019 - 23 O 127/18: Auch in dieser Entscheidung hat das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und hat den Konzern somit zu Schadensersatz verpflichtet.

LG Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019 - 1 O 248/18: Hier wurde der Daimler Konzern ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Grund dafür ist auch hier die unzulässige Abschalteinrichtung, obwohl in diesem Fall das Fahrzeug nur von einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme und nicht einem offiziellen Rückruf erfasst war.

Haftung von Mercedes auch ohne Rückrufaktion möglich

LG Itzehoe, Urteil vom 09.08.2019 - 6 O 101/19: Das Landgericht Itzehoe verurteilte Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, den manipulierten Mercedes zurück zu nehmen und im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.08.2019 - 46 O 101/19: In dieser Entscheidung wurde der Daimler Konzern verpflichtet, im Rahmen des Abgasskandals wegen unzulässiger Abschalteinrichtung Schadensersatz an den betroffenen Käufer zu leisten.

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2019 – 19 U 51/19: Im ersten Berufungsurteil im Dieselskandal gegen Daimler im Fall eines Mercedes-Benz C 220 CDI, welcher nicht von einem offiziellen Rückruf betroffen war, entschied das Oberlandesgericht, dass der Vortrag des Klägers in der ersten Instanz nicht hinreichend berücksichtigt wurde und damit sein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde. Auch muss der Kläger nicht darlegen, welche konkrete Person auf Beklagtenseite die Täuschung vorgenommen haben soll. Der Vertragspartner einer juristischen Person dürfe aufgrund des Gleichstellungsarguments nicht schlechter gestellt werden als der Vertragspartner einer einzigen natürlichen Person. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte darüber hinaus, dass das Inverkehrbringen eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs eine arglistige Täuschung im Sinne des Gesetzes ist.

LG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2019 – 23 O 112/19: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler wegen unzulässiger Abgasmanipulation zu Schadensersatz aus Delikt.

Urteile aus 2020 und 2021 gegen Mercedes

BGH, Beschluss vom 28.01.2020 – VIII ZR 57/19: Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadensersatzklagen gegen die Daimler AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Mercedes müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, ein reines Bestreiten reicht nicht aus. Auch müsse Daimler erklären, ob und welche Angaben im Genehmigungsverfahren gemacht wurden. Sollte Daimler hier falsche Angaben gemacht haben, könnte dies eine Haftung bedeuten.

LG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2020 – 23 O 250/19: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz gem. § 826 bzw. § 831 BGB.

OLG Köln, 18.05.2020 – 24 U 410/19: Daimler muss die Funktionsweise seines Thermofensters bei der Abgasreinigung darlegen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 18. Mai 2020 in einem Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal verfügt

LG Bonn, Urteil 20.05.2020 – 1 O 195/19: Das Landgericht Bonn verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz aus §§ 826, 31 BGB Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2020 – 20 O 65/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Beklagte Daimler AG zu Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 und Art. 5 VO EG 715/2007.

LG Heilbronn, Urteil vom 19.06.2020 – Sa 8 O 134/19: Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz aus §§ 826, 31 BGB Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs mit einem OM 651 Euro 6 Motor.

LG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2020 – 14 O 249/20: Auch hier hat die Klagepartei gegen die Daimler AG einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung und Rückgabe des Fahrzeugs. Die Daimler AG hafetet wegen der Prüfstanderkennung und Optimierung der Emissionen.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.07.2020 – 12 O 87/18: Die Daimler AG wurde auch hier wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2020 – 29 O 200/19: Wegen unzulässiger Abschlateinrichtung und damit verbundendem Nichtvorliegen der Voraussetzung für die Erteilung einer EG-Typengenehmigung wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Mercedes-Benz V 220 CDI.

LG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2020 – 8 O 31/20: Die Klagepartei hat gegen die Daimler AG einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 24.000 € aus § 826 BGB wegen unzulässiger Abgasmanipulation. Hierbei handelt es sich um einen Klageerfolg auch ohne Rückruf.

LG Heilbronn, Urteil vom 27.08.2020 – Bm 6 O 324/19: Das Landgericht Heilbronn hat einem geschädigten Verbraucher Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen.

LG Stuttgart, Urteil vom 27.08.2020 – 10 O 126/20: Die Daimler AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt, weil in dem Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtugn im Sinne der VO 715/20007/EG verbaut wurde.

OLG Schleswig, Urteil vom 28.08.2020 – 1 U 137/19: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

LG Stuttgart, Urteil vom 01.09.2020 – 23 O 49/20: Der Daimler Konzern wurde zur Zahlung von rund 20.000 € nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes C 220 d T verurteilt, da das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020 – 23 O 231/19: Hierbei handelt es sich um ein Urteil gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei dem Transporter V 220 mit dem Dieselmotor OM651.

LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020 – 29 O 214/20: Die Daimler AG wurde verpflichtet, den manipulierten Mercedes-Benz E 350 Blue Tec zurückzunehmen Zug umd Zug gegen Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 67.000 €.

LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020 – 29 O 217/20: Das Landgericht Stuttgart verurteile den Daimler Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB zur Zahlung von knapp 20.000 €.

LG Stuttgart, Urteil vom 04.09.2020 – 29 O 220/20: Der Klagepartei steht gegen die Daimler AG ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von knapp 35.000 € wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §§ 826 Abs. 1, 31 BGB zu.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20: Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC. Der Hersteller habe potentielle Erwerber getäuscht, indem er mit dem Inverkehrbringen dieses mit dem Motor OM 651 Euro 5 ausgestatteten Fahrzeugs konkludent erklärt hat, dass es im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügen würde, deren Fortbestand nicht dadurch gefährdet sein würde, dass die erforderliche EG-Typengenehmigung durch eine Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes erlischen worden sei. Die Revision wurde nicht  zugelassen. 

LG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2020 – 20 O 129/20: Der Kläger hat gegen die Daimler AG einen Zahlungsanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. At. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Untersabsatz 2 und Art 5 der Verordnung (EG) Br. 715/2007.

LG Stuttagrt, Urteil vom 28.09.2020 – 20 O 121/20: Der Daimler Konzern wurde wegen unzulässiger Abgasmanipulation verurteilt, an den Kläger Schadensersatz nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes E 200 CDI zu zahlen.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2020 – 14 O 89/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Zahlung eines Schadensersatzes Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Klagepartei musste sich eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

LG Fulda, Urteil vom 15.10.2020 – 2 O 187/20: Das Landgericht Fulda verurteile die Daimler AG, an den Kläger knapp 16.000 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Herausgabe des Feahrzeugs Mercedes SLC 250 D, zu zahlen, unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung von rund 2.000 €.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2020 – 29 O 446/19: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen, die der Klagepartei aus dem Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz Bank AG zur Finanzierung des Fahrzeugs resultieren, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2020 – 8 O 280/20: Der Daimler Konzern wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 40.500 € aus § 826 BGB verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2020 – 23 O 37/20: Die Daimler AG wurde verurteilt, einen Mercedes CLS 350 CDI zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2020 – 23 O 47/20: Der Kläger hat gegen die Daimler AG wegen unzulässiger Abgasmanipulation einen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 826, 31 BGB aufgrund dessen er verlangen kann, so gestellt zu werden, als hätte er das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erworben.

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 – 7 U 35/20: Das OLG Köln entschied, dass die Daimler AG bei einem Mercedes Benz Marco Polo Schadenersatz leisten muss. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daimler den Kläger durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die Revision zum BGH hat das OLG Köln nicht zugelassen.

LG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2020 – 12 O 257/20: Das Landgericht Stuttgart verpflichtet die Daimler Ag, den manipulierten Mercedes GLK 220 CDI 4Matic zurückzunehmen Zug um Zug gegen Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von rund 31.000 €.

LG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2020 – 46 O 76/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Konzern zur Zahlung von Schadensersatz aus Delikt gem. § 826 BGB.

LG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2020 – 20 O 123/20: Auch hier wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes GLE 250 d wegen unzulässiger Abgasmanipulation verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2020 – 16 O 395/20: Das Landgericht Stuttgart sprach der Klagepartei Schadensersatz in Höhe von rund 23.000 € zu, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des betroffenen Fahrzeugs Mercedes-Benz GLK 220 CDI.

LG Bayreuth, Urteil vom 30.11.2020 – 41 O 465/20: Das Landgericht Bayreuth entschied, dass die Daimler AG einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für rund 60.000 Kilometer erstatten muss.

LG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 – 23 O 122/20: Hier steht der Klagepartei gegen die Daimler AG ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 826 BGB und § 831 Abs. 1 S. 1 BGB zu, wobei zwischen diesen Ansprüchen die Möglichkeit der Wahlfeststellung besteht.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.12.2020 – 16 O 467/20: Die Daimler AG wurde wegen Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtung zu Schadensersatz aus Delikt verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020 – 46 O 67/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zur Zahlung von rund 23.000 € nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges Mercedes GLK 350 CDI 4Matic wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die guten Sitten.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020 – 46 O 70/20: Die Daimler AG wurde vom Landgericht Stuttgart zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung im betroffenen Fahrzeug Mercedes GLK 220 CDI 4Matic.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020 – 46 O 73/20: Auch hier wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 28.000 € aus Delikt verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2020 – 16 O 455/20: Das Landgericht Stuttgart wurde Dem Daimler Konzern zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 34.500 € nebst Zinsen verurteilt, Zum zum Zug gegen Übereignung und Herausgabe des betroffenen Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2020 – 20 O 267/20: Auch hier wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz aus Delikt verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2020 – 20 O 271/20: Das Landgericht Stuttgart verurteile den Daimler Konzern zur Zahlung von knapp 42.000 € nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes V 250 BT 4Matic Edition Kompakt.

LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2020 – 16 O 457/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die den Daimler Konzern zu Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung.

LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020 – 16 O 369/20: Auch hier wurde der Klagepartei Schadensersatz aus §§ 826, 31 BGB zugesprochen.

LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020 – 16 O 447/20: Die Daimler AG wurde verurteilt, wegen unzulässiger Abschalteinrichtung an die Klagepartei rund 23.500 € nebst Zinsen zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Mercedes Benz.

LG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2020 – 16 O 469/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz in Höhe von knapp 12.000 € Zug um Zug gegen Überiegnung und Herausgabe des betroffenen Fahrzeugs Mercedes Benz C 220 Bluetec.

LG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2020 – 20 O 270/20: Die Daimler AG wurde vom Landgericht Stuttgart zur Zahlung von 27.500 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übereignund und Herausgabe des betroffenen Fahrzeugs verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 05.01.2021 – 23 O 175/20: Auch hier wurde der Daimler Konzern wegen unzulässiger Abgasmanipulation verpflichtet, rund 41.500 € an den Kläger zu zahlen Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteil vom 14.01.2021 – 12 O 255/20: Die Daimler AG wurde zu Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem § 826 BGB wegen des Einbaus der Külmittel-Solltemperatur-Regelung im Abgasreinigungssystem verurteilt.

LG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2020 – 23 O 176/20: In diesem Urteil wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz aus Delikt im Zuge des Abgasskandals verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2021 – 46 O 118/20: In dieser Entscheidung wurde Daimler zur Zahlung von Schadensersatz aus Delikt verpflichtet.

LG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2021 – 29 O 560/20: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz Zug um Zug gegen Übereignund und Herausgabe des betroffenen Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021 – 23 O 180/20: Die Daimler AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 38.000 € verpflichtet gem. § 826 BGB und § 831 BGB, wobei zwischen diesen Ansprüchen die Möglichkeit der Wahlfeststellung besteht.

LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021 – 16 O 1963/20: Hier wurde die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet.

Daimler Klagen haben 2021 sehr gute Erfolgsaussichten

Mein Team und ich prüfen für Sie kostenfrei, ob auch in Ihrem Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde und ob sich eine Schadensersatzklage für Sie lohnt.

Für die kostenfreie Prüfung können Sie gerne folgende Unterlagen übersenden:

  • Kaufvertrag / verbindliche Fahrzeugbestellung oder Leasingvertrag
  • Rückrufschreiben des Herstellers, sofern vorhanden
  • Fahrzeugschein
  • aktueller Kilometerstand
  • Rechtsschutzversicherung

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner freut sich auf die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bundesweit.

Foto(s): Adobe


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