Daimler-Dieselskandal: Weitere Rückrufe, erste Urteile, weitere Klagen!

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Die Ereignisse im Dieselskandal um Daimler überschlagen sich, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hinweist, die bereits seit August 2017 und somit als eine der ersten Kanzleien in Deutschland betroffene Daimler-Kunden vertritt.

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits Ende Mai 2018 den Rückruf des Dieselmodells „Mercedes-Benz Vito 1,6-Liter“ der Euro-6-Norm angeordnet hatte – wegen eventueller Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen –, soll das Kraftfahrt-Bundesamt nun insgesamt fünf verbotene Abschalteinrichtungen bei Daimler-Fahrzeugen der Marke Mercedes gefunden haben, so auch bei Modellen der C-Klasse.

Gegenwärtig prüft das Kraftfahrt-Bundesamt dabei wohl auch die G-Klasse, E-Coupe, S-Klasse, GLE sowie die C-Klasse mit Renault-Motor auf mögliche Manipulationen.

Bundesweit könnte somit der Rückruf von 238.000 Daimler-Fahrzeugen durch den Verkehrsminister drohen, laut Stern sogar von bis zu 750.000 Fahrzeugen alleine in Deutschland.

Nicht nur das: Inzwischen wurde bekannt (siehe z. B. Automobilwoche vom 14.06.2018), dass auch Daimler inzwischen die ersten gerichtlichen Niederlagen (wenn auch noch nicht rechtskräftig) hinnehmen musste, und zwar zum einen vor dem LG Hanau, Az. 9 O 76/18, das der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadensersatz statt gegeben hat, in dem das Gericht Daimler dazu verurteilte, dass Daimler das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen muss abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer, ebenso wie bekannt wurde, dass auch das Landgericht Karlsruhe unter dem Az. 18 O 24/18 Daimler bereits dazu verurteilt hatte, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen.

Beide Urteile sind wohl noch nicht rechtskräftig und wurden nicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten erstritten, jedoch konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB inzwischen ebenfalls die ersten beiden Termine zur mündlichen Verhandlung für klagende Daimler-Kunden vor den Landgerichten Stuttgart und Duisburg wahrnehmen, wobei das LG Stuttgart voraussichtlich ein Sachverständigengutachten zur Klärung wesentlicher Fragen beauftragen wird und das Landgericht Duisburg der Daimler AG dabei aufgab, eine Reihe technischer Fragen zu beantworten, insbesondere zur genauen Wirkungsweise der seitens Daimler eingeräumten „Anpassungen an Betriebsbedingungen“.

All das sind nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „sehr gute Neuigkeiten für betroffene Daimler-Kunden, die nun ebenfalls alle ihre Rechte prüfen lassen sollten. Bei uns melden sich gerade in der letzten Zeit immer mehr Daimler-Kunden, die umgehend gegen Daimler und/oder den Händler vorgehen wollen.“

Betroffene könnten dabei sowohl gegen Daimler selbst als auch gegen den Händler vorgehen, sofern ein noch nicht verjährter Sachmangel vorliegt. Denn nach Auffassung von Dr. Späth & Partner und analog zum Dieselskandal bei Volkswagen stellt die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers dar, die zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller führt, aber auch einen Sachmangel begründet und Ansprüche gegen den Verkäufer auslöst, sofern noch keine Verjährung (in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs) eingetreten ist.

Inzwischen haben erste Gerichte dabei auch entschieden, dass Betroffene auch gegen den Händler noch länger als 2 Jahre Zeit haben, um eventuelle Sachmangelansprüche geltend zu machen.

Dies sollte aber immer im jeweiligen Einzelfall, auch wegen einer möglichen Verjährung, umgehend abgeklärt werden.

Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung haben Betroffene noch länger Zeit.

Sollte ein Software-Update zugelassen werden?

Vielen betroffenen Daimler-Kunden wird in den nächsten Wochen und Monaten ein sog. „Software-Update“ zur – angeblichen – Lösung des Problems angeboten werden.

Dabei sollten betroffene Daimler-Kunden nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sehr vorsichtig sein mit einem Software-Update, da der Verdacht besteht, dass ein solches negative Auswirkungen haben kann wie z. B. auf die Leistung oder Haltbarkeit des Motors.

Kunden, die sich bereits auf ein Software-Update eingelassen haben, seien jedoch darauf hingewiesen, dass diverse Gerichte sich auf den Standpunkt stellen, dass trotz Software-Update der Kunde seine Ansprüche nicht verliert, z. B. auf Nachlieferung oder Schadensersatz.

Dabei weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte Betroffene darauf hin, dass viele Rechtsschutzversicherungen auch Kostenschutz für ein Vorgehen gegen den Hersteller oder Händler erteilen. Nach den jüngsten Entwicklungen sehen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bessere Chancen denn je, Schadensersatz (eventuell unter Anrechnung von Nutzungsersatz, was immer im Einzelfall geprüft werden muss) gegen Daimler zu erstreiten oder sogar die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen zu können.

Viele Anwaltskanzleien geben dabei kostenlose Erstberatungen für Betroffene und holen dabei (wie Dr. Späth & Partner) kostenlose Kostenschutzanfragen bei den Rechtsschutzversicherungen ein.

Betroffene Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner so schnell wie möglich an qualifizierte Rechtsanwälte wenden (z. B. um eine möglicherweise eintretende Verjährung unverbindlich zu prüfen) und im ersten Schritt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG und/oder den Händler übernimmt.


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