Diebstahl (§ 242 StGB) - Das ist alles nur geklaut...

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Diebstahl ist in Deutschland ein Straftatbestand der in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich geregelt ist. Ein Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.

Die verschiedenen Arten des Diebstahls in Deutschland ähneln im Grundsatz der oben genannten Definition:

1. Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB): Das ist der einfache Diebstahl (Grundtatbestand), bei dem eine bewegliche Sache ohne Zustimmung des Eigentümers weggenommen wird, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Auch der Diebstahlsversuch ist strafbar (§ 242 Abs. 2 StGB).

2. Schwerer Diebstahl (§ 243 StGB): Darunter fallen Diebstähle unter erschwerenden Umständen wie Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB), Bandendiebstahl (§ 244a StGB), Diebstahl unter Zuhilfenahme von Waffen oder Werkzeugen (§ 244 StGB) und weitere Sondertatbestände. Wenn es um diese Delikte geht wird es wirklich ernst, da dann eine erhebliche Mindeststrafe droht.

3. Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a): Der Diebstahl (und die Unterschlagung) geringwertiger Sachen werden in den Fällen des § 242 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Ähnliches gilt für den Fall eines sog. Haus- und Familiendiebstahls (§ 247 StGB), bei der der Diebstahl einen Angehörigen, einen Vormund, einen Betreuer oder eine Person betrifft, mit der der Täter in häuslicher Gemeinschaft lebt.

5. Computer- und Datenkriminalität: Darunter fallen Diebstahlshandlungen (vgl. bspw. nur § 202a StGB), die mit Hilfe von Computern oder anderen elektronischen Geräten begangen werden, wie z.B. Hacking oder Identitätsdiebstahl.

Wenn Sie des Diebstahls beschuldigt werden, sollten Sie folgendes berücksichtigen:

1. Rechtsberatung: Suchen Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt auf, der Sie über Ihre Rechte informiert und Ihnen bei der Verteidigung hilft.

2. Beweismittel sammeln: Sammeln Sie alle Beweismittel, die Ihre Unschuld beweisen können, und übergeben Sie sie Ihrem Anwalt.

3. Aussageverweigerungsrecht: Machen Sie keine Aussagen, die Sie belasten könnten, ohne vorher mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen zu haben.

4. Verteidigung vor Gericht: Ihr Rechtsanwalt wird Sie während des gesamten Verfahrens vertreten und Ihnen helfen, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest eine milde(re) Strafe zu erhalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Diebstahl und insbesondere seine Qualifikationen schwere rechtliche Konsequenzen haben können. Es ist daher ratsam, die Angelegenheit ernst zu nehmen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu wahren. Wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Wr stehen Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung bzw. Einschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog


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