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Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung – bei einer Verurteilung droht ein Fahrverbot

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Ohne großes Aufsehen in der Öffentlich wurde eine Gesetzesänderung vorgenommen, die für viele Menschen weitreichende Folgen haben kann.

In § 44 StGB heißt es nun:

„Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint“

Dies hat nun zur Folge, dass das Gericht für jede Straftat ein Fahrverbot aussprechen kann, selbst bei einer vermeintlichen Bagatelle wie einem Ladendiebstahl.

Daneben wurde die Dauer des Fahrverbotes von bisher höchstens drei, auf sechs Monate angehoben.

Wie die Gerichte in der Praxis von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden, kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Es ist jedoch zu vermuten, dass die Gerichte diese neue Art der Bestrafung dankend annehmen werden, sieht man doch die Geld- oder Bewährungsstrafen als nicht ganz so effektiv an.

Das kann für einen Beschuldigten jedoch weitreichende Folgen haben. Am Führerschein hängen nicht selten ganze Existenzen. Auch dürften Menschen, die auf dem Land wohnen deutlich härter getroffen werden, als Menschen in Großstädten.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich in einem Strafverfahren schnellstmöglich eines Verteidigers bedienen.

Diese Gesetzesänderung wird äußerst kontrovers diskutiert, eine Verfassungsbeschwerde ist wohl nur eine Frage der Zeit.

Für einen Verteidiger gibt es also gute Argumente, die er für Sie und gegen ein Fahrverbot anbringen kann.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, kontaktieren Sie mich umgehend. Ich werde Ihnen in jedem Verfahrensstadium mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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