Diebstahl eines Oldtimers! Ersatz des Neu- oder Liebhaberpreises?

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Einem Oldtimer-Händler wurde in einer Tiefgarage sein bestes Stück, ein Mercedes Benz, Rotstar, 300 SL, Baujahr 1959 gestohlen. Die Haftpflichtversicherung, bei der er das wertvolle Stück Kasko versichert hatte, wollte ihm lediglich den ehemaligen Kaufpreis ersetzen. Dies entsprach dem Neupreis des Wagens im Jahre 1959.

Damit war der Autoliebhaber nicht einverstanden. Er wollte den Liebhaberpreis von ca. 250.000 Euro (heute) ersetzt haben. Der Rechtsstreit ging bis zum Bundesgerichtshof. Dort wurde entschieden, dass die Versicherung grundsätzlich den Marktwert zu ersetzen habe.

Dies ist der Kaufpreis, den ein Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Wenn ein Versicherer das Risiko einer Wertsteigerung eines Pkws ausschließen will, muss er dies nach Auffassung der Richter klar im Versicherungsvertrag zum Ausdruck bringen.

Ergebnis daher: Kommt ein noch zu bestellender Gutachter zu einer Bewertung des Oldtimers in der geltend gemachten Höhe, muss die Kasko-Versicherung die verlangten 250.000 Euro zahlen.

BGHZ 125, 182

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt



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