Diese Tricks von Wohnmobil-Händlern zur Preiserhöhung müssen Sie kennen

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Wohnmobile

Wir vertreten zahlreiche Kunden, die ein Wohnmobil als Neufahrzeug bestellt haben. Bekanntermaßen sind die Lieferzeiten sehr lang. Zwischen der Bestellung und dem Liefertermin liegen in der Regel mehrere Monate, in vielen Fällen sogar mehr als ein Jahr. Immer häufiger erhalten Kunden einige Zeit nach der verbindlichen Bestellung des Wunsch-Wohnmobils die Mitteilung vom Händler, dass sich die Preise erhöht haben und deshalb der Kaufpreis entsprechend angepasst hat. Mandanten berichten uns von Preissteigerungen von mehreren tausend Euro. Dass solche Preiserhöhungen nach Kaufvertragsabschluss nur im Ausnahmefall und auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig sind, hatten wir bereits in diesem Rechtstipp "Wohnmobil gekauft: Preiserhöhung von mehreren tausend Euro - Ist das zulässig?" dargestellt. Selbstverständlich wissen das auch die meisten Händler. Wie diese deshalb versuchen, ihre Kunden auszutricksen, um eine nachträgliche Preisanpassung beim Kunden durchzudrücken, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Trick Nr. 1: "Wir sind doch eine Camper-Familie!"

In vielen Fällen versuchen die Händler ihre Kunden mit warmen Worten zu umgarnen. Sie laden die Kunden extra zu sich ins Werk oder auf die nächste Wohnmobil-Messe ein, um Ihnen das Gefühl zu geben, dass alle eine "große Camper-Familie" sind. Dann wird schrittweise erklärt, dass leider die Preise enorm gestiegen sind und das ja auch überall zu lesen sei. Es wird dann gerne auch auf die Tränendrüse gedrückt und dargestellt, dass es für die Händler sehr schwer sei, bei den gestiegenen Materialkosten noch kostendeckend zu arbeiten. Sie als Kunde sollen dazu gebracht werden, Mitleid mit dem Händler zu haben und freiwillig einer Preisanpassung vor Lieferung des bestellten Fahrzeugs zuzustimmen. Nicht selten wird Ihnen dann am Ende eines solches "lockeren Beisammenseins" eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die Sie doch bitte unterschreiben sollen.

Nach unserer Erfahrung haben gerade ältere Kunden dann Schwierigkeiten, dem Händler zu widersprechend, auszuweichen und die gewünschte Unterschrift nicht zu leisten. Man will ja schließlich keinen Streit mit dem Händler und weiterhin Teil der freundlichen Camper-Familie sein. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen der Händler jedoch ein wohl kalkulierter Trick, um eine ansonsten unzulässige Preiserhöhung durchzusetzen. Wer freiwillig einer entsprechenden Preisanpassung vertraglich zustimmt, der kann sich dagegen nachher nicht mehr wehren. Fallen Sie darauf nicht rein!

Trick Nr. 2: "Wir haben Lieferschwierigkeiten!"

Immer wieder sehen wir Fälle, in denen der Händler dem Kunden nach vielen Monaten des Wartens auf das Neufahrzeug mitteilt, dass das bestellte Fahrzeug nun leider nicht mehr geliefert werden kann. Dem Kunden wird dann vorgetäuscht, dass dieser Umstand der angeblichen Lieferschwierigkeiten ihn dazu berechtige, vom Vertrag zurückzutreten. Für die Kunden ist das natürlich eine große Enttäuschung. Der Händler spielt sich dann in solchen Fällen gerne als besonders entgegenkommend auf und verspricht, ein neueres Modell zu einem Vorzugspreis und vor allem kurzfristig zu liefern. Selbstverständlich liegt bei diesem dann aber der Kaufpreis deutlich höher als beim ursprünglich bestellten Fahrzeug.

Viele Kunden tappen trotzdem in die Falle und erklären sich kurzerhand mit der Stornierung des ursprünglichen Kaufvertrags einverstanden und unterschreiben eine Neubestellung zum erhöhten Preis. Fallen Sie nicht auf diesen Trick rein! Dass ein Fahrzeug-Gattung plötzlich gar nicht mehr produziert wird und vom Händler auch sonst nicht mehr am Markt beschaffbar ist, kommt äußerst selten vor (und wenn, dann wird es meist sehr lange im Voraus vom Hersteller angekündigt). Nur dann läge aber tatsächlich eine Unmöglichkeit der Lieferung vor. In allen anderen Fällen bleibt der Händler verpflichtet, das bestellte Wohnmobil zum ursprünglich vereinbarten Preis zu liefern.

Trick Nr. 3: "Senden Sie uns das beiliegende Formular unterschrieben zurück!"

Relativ neu ist der Trick von einigen Wohnmobilhändlern, die ihre Kunden mit einem Brief bzw. einer E-Mail und einem beigefügten Formular vor die Wahl stellen: entweder Rücktritt vom Vertrag bzw. Vertragsstornierung erklären oder Lieferung zum Mehrpreis akzeptieren. Betroffene Kunden sollten auf diese relativ dreiste Masche nicht hereinfallen und keinesfalls ein solches Formular an den Händler zurücksenden. Es ist unzulässig, wenn Ihnen ohne Weiteres der Eindruck vermittelt werden soll, dass Sie nur die Wahl zwischen diesen beiden Handlungsoptionen haben. Rechtlich ist dies nämlich nicht zutreffend. Solange der Händler keinen Fall der Unmöglichkeit der Lieferung nachweisen kann, haben Sie als Kunde einen durchsetzbaren Anspruch auf Lieferung des Fahrzeugs zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen. Lassen Sie sich auch nicht von subtilen Hinweisen des Händlers einschüchtern, dass es passieren kann, dass Sie noch viele weitere Monate auf Ihr bestelltes Fahrzeug warten müssen, wenn Sie der Preiserhöhung nicht zustimmen.

So wehren Sie sich gegen eine Preiserhöhung

Bekanntlich boomt die Wohnmobilbranche und viele Kunden warten nur auf eine Gelegenheit, möglichst schnell ein Neufahrzeug zu erhalten. Deshalb haben die meisten Wohnmobil-Händler auch keine Schwierigkeiten, ein bereits bestelltes Fahrzeug, das der Kunde nicht abgenommen hat, zu einem deutlich höheren Preis kurzfristig weiterzuverkaufen. Das ist auch der Grund, weshalb zur Zeit so viele Händler versuchen, ihre Kunden zum "freiwilligen" Vertragsrücktritt zu drängen, weil sie dadurch ihre Gewinnmarge deutlich erhöhen können.

Wenn der Händler Ihnen eine Preiserhöhung ankündigt, sollten Sie prüfen, ob eine solche vertraglich überhaupt zulässig ist. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Wohnmobil gekauft: Preiserhöhung von mehreren tausend Euro - Ist das zulässig?". Ist eine Preisanpassung nicht vereinbart oder die entsprechenden Klauseln im Vertrag unwirksam, widersprechen Sie der Preiserhöhung und fordern Sie den Händler auf, das bestellte Fahrzeug zum im Vertrag vereinbarten Preis zu liefern. Wenn der Händler sich dann weigert, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen ...

... zum Beispiel unsere!

Wir sind erfahrene Rechtsanwältinnen auf dem Gebiet des Vertragsrechts und vertreten bereits zahlreiche betroffene Kunden.

Wir freuen uns, wenn Sie uns anrufen oder uns eine Nachricht schreiben. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Foto(s): Bild von Siggy Nowak auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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