Diesel Abgasskandal OLG München verurteilte die Audi AG zu Schadensersatz aufgrund Thermofenster

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Das Oberlandesgericht München Az. 3 U1893/21 verurteilt in  einem durch die Rechtsanwälte Klamert&Partner München, geführten Verfahren, die Audi AG zu einem 10%igen Schadensersatz, ausgehend vom Kaufpreis des Fahrzeugs.

Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten Audi A7 mit einem 3,0 l Dieselmotor Euro 5. Für das Fahrzeug existiert kein Rückruf des Kraftfahrbundesamtes. Das Landgericht Deggendorf hat im Vorfeld die vorliegende Klage abgewiesen, wogegen die Klagepartei Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt hat.

Die Audi AG hat im Berufungsverfahren unter anderem vorgebracht, dass in dem Fahrzeug vorhandenen Thermofenster führt nach möglicher Durchführung des Software Updates, das erst unterhalb einer Temperatur von 12 °C, zu einer Reduzierung der Abgasrückführungsrate , weshalb hier keine unzulässige Abschaltvorrichtung vorläge.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts ist es unstreitig, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist. Es ist ebenso unstreitig, dass die Abgasrückführungsrate bereits oberhalb einer Außentemperatur von 12 °C reduziert wurde. Ein solches Thermofenster ist eine unzulässige Abstandvorrichtung. Temperaturen von über 12 °C treten in Deutschland im Jahresverlauf wie allgemein bekannt sehr häufig auf. 

Eine für ein entsprechendes Fahrzeug ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung ist unrichtig, weil das Fahrzeug bereits bei üblichen Temperaturen nur über eine reduzierte Abgasreinigung verfügt und die Grenzwerte dementsprechend zwar auf dem Prüfstand, ansonsten aber bei niedrigen Außentemperaturen und damit dem vorliegenden Fall nur ausnahmsweise einhält.

Da die Ausnahme aber nicht die Regel sein darf, liegt eben hier eine Abschaltvorrichtung vor.

Ebenso ist das Oberlandesgericht München der Meinung, dass ein unvermeidbarer Verbotsirrtum der Audi AG nicht vorliegt wer die die Ausnahme zur Regel gemacht kann sich hierauf nicht berufen.

Die Audi AG hat auch keinen Verbotsirrtum dargelegt und unter Beweis gestellt. Ebenso wurden auch nicht Verantwortliche diesbezüglich konkret benannt. Die Audi AG hat bis zum heutigen Tage die Funktionsweise und den Temperaturbereich des von ihr eingesetzten Thermofenster nicht wirklich offengelegt. Schon deswegen scheidet eine Entlastungsbeweis der Audi AG aus.

Der entscheidende Senat schätzte den Differenzschaden im vorliegenden Fall auf 10 % des Kaufpreises. Die Tatsache, dass an dem Fahrzeug nachträglich ein Software Update durchgeführt wurde oder hätte werden können, spiegelt sich bereits im Restwert des Fahrzeugs wieder. Eine Werterhöhung in einem Maß, das den bei der Klagepartei eingetretenen Differenzschaden ganz oder teilweise ausgleichen könnte fand bzw. findet durch ein mögliches Update nicht statt. Somit wurde die Audi AG zu Recht zum Schadensersatz verurteilt.

Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher, wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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