Diesel-Abgasskandal: Software nachgebessert – Rücktritt vom Kaufvertrag trotzdem möglich

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Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 27.3.2018 (Az.: 18 U 134/17) zeigt auf, dass Käufer, die ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit manipulierter Software erworben haben, auch dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die Software nachträglich verbessert und das Fahrzeug danach weiter benutzt wurde.

Rückabwicklung des Kaufvertrags: Erstattung des Kaufpreises auch nach Benutzung des Fahrzeugs

Im Streitfall hatte der Kläger im Januar 2015 vom Beklagten einen gebrauchten A4 2,0 TDI Ambition mit einer Laufleistung von bis dahin 17.007 km für 41.400 Euro erworben. Im September 2016 ließ der Fahrzeughalter das vom Hersteller bereitgestellte und vom Kraftfahrzeugbundesamt freigegebene Software-Update sowie einen Strömungsgleichrichter installieren und nutzte das Fahrzeug anschließend weiter. Mit anwaltlichem Schreiben vom 12.12.2016 trat er vom Kaufvertrag zurück, da das Software-Update zu einer Verschlechterung der Leistung geführt und einen schnelleren Verschleiß begründet habe. Zudem habe es die Stickstoff-Emissionen im Straßenverkehr nicht erfolgreich reduziert. Die Klage war in erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Aachen mit Urteil vom 30.08.2017 (Az.: 8 O 505/16) abgewiesen worden. Die Richter hatten dies damit begründet, dass „zum einen das Vorbringen des darlegungspflichtigen Klägers zu den Mängeln nicht hinreichend substantiiert worden sei und dass es zudem an der gebotenen Fristsetzung zur Nacherfüllung fehle“. Die daraufhin folgende Berufung des Klägers vor dem OLG Köln war erfolgreich: Das Gericht sprach dem Kläger eine Kaufpreisrückerstattung in Höhe von 36.465 Euro zu. Vom ursprünglich Kaufpreis abgezogen wurden hier lediglich 4.935 Euro für die vom Kläger knapp 58.000 gefahrenen Kilometer. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass „das vom Kläger erworbene Fahrzeug schon deshalb mangelhaft“ gewesen sei, da „bereits der bloße Einsatz der ursprünglichen zur Motorsteuerung mit dem speziellen Betriebsmodus einen Sachmangel … begründet“.

Käufer muss Mangel nicht beweisen: Verkäufer trägt Beweislast für Gelingen der Nachbesserung

Die Richter legten zudem dar, dass der Käufer keinesfalls in der Pflicht gewesen sei, die Mängel am Fahrzeug, bzw. an der fehlerhaften Software zu beweisen. Die Richter führten aus, dass die Darlegungs- und Beweislast hier nicht beim Käufer liege, sondern beim Verkäufer. Begründet sei dies dadurch, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang feststehe und „der Anspruch des Käufers auf Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache zunächst nicht vollumfänglich erfüllt worden ist“. Der Käufer könne somit Nacherfüllung verlangen – dieser „Nacherfüllungsanspruch ist aber lediglich eine Modifikation des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs … sodass es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislast des Schuldners für das Gelingen der (Nach-)Erfüllung als Ausgangspunkt verbleibt“. Auch eine Frist zur erneuten Nachbesserung habe der Käufer nicht setzen müssen. Dem Käufer könne zudem nicht zugemutet werden „sich erneut auf eine ungewisse Nachbesserung mit unbekanntem Inhalt in einem nicht prognostizierbaren Rahmen einlassen zu müssen“. Die zunächst vorgenommene Nachbesserung habe eine Verschlechterung dargestellt. Der anfängliche Mangel bestehe außerdem trotz Nachbesserung, weswegen der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises verlangen kann.

Fazit: Verbraucher gestärkt – Kaufpreiserstattung steht dem Käufer auch nach Software-Update zu

Für Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist das Urteil des OLG Köln von großer Bedeutung: Die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die damit verbundene Rückerstattung des Kaufpreises sind für Käufer auch dann möglich, wenn die manipulierte Software nachgebessert und das Fahrzeug danach wieder benutzt wurde. Vom Kaufvertrag zurückzutreten kann sinnvoll sein, wenn Fahrzeughalter nicht riskieren wollen, dass ihr Fahrzeug aufgrund des eigentlich zu hohen Emissionsausschuss möglicherweise die Zulassung verliert.


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