Diesel-Musterklage aus Südtirol gegen VW zugelassen

  • 2 Minuten Lesezeit

Für das Diesel-Musterverfahren in Deutschland konnten die Volkswagen AG und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Braunschweig im Februar dieses Jahres nach langem Streit einen Vergleich erzielen. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Brauschweig auch eine Musterklage italienischer Verbraucherschützer gegen VW zugelassen. In der Musterklage geht es um Schadensersatz für Fahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189, die in Südtirol gekauft wurden.

„Die Verbraucherzentrale Südtirol hat sich bei den Feststellungszielen an der 2018 anhängig gemachten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen orientiert“, so das OLG Braunschweig. Geschädigte können sich jetzt zu dieser Musterfeststellungsklage anmelden. Das Bundesamt für Justiz stellt das Thema in sein Klageregister ein.

Musterfeststellungsklage auch für Italiener möglich

Die Verbraucherzentrale Südtirol klagt im Namen von Diesel-Besitzern der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit dem Skandalmotor EA189. Wegen einer illegalen Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung wollen die Verbraucherschützer den Betroffenen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zu Schadensersatz verhelfen. Zunächst war nicht klar, ob VW-Kunden auch dann Schadensersatz zusteht, wenn sie ihr Dieselfahrzeug in Südtirol gekauft haben.

„Ein großer Schritt nach vorne für die vielen VerbraucherInnen aus Italien, deren Ansprüche im Zuge der Vergleichsverhandlungen der ersten Sammelklage außen vor geblieben sind, weil sie zum Kaufzeitpunkt keinen Wohnsitz in Deutschland hatten“, kommentiert Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, die Zulassung der Musterfeststellungsklage. „Wir hoffen nunmehr, dass auch ihnen das Zustehende erstattet wird.“

Rodolfo Dolce, Anwalt der Verbraucherzentrale Südtirol, ist ebenfalls froh über diese Entscheidung des OLG Braunschweig: „Dass die Klage zugelassen wurde, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es spräche nichts Gutes für Europa, wenn bei gleichem Schaden der Wohnsitz eine andere Behandlung beim Schadenersatz rechtfertigte.“

Einzelklage oft lohnender als Vergleich

Für die 250.000 Teilnehmer am deutschen Musterverfahren hatten VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Februar dieses Jahres nach langem Ringen einen Vergleich erzielt. Betroffenen Dieselkäufern zahlt VW je nach Typ und Alter des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz. Wer einem Vergleich zustimmt, muss allerdings in der Regel erklären, dass er auf weitere Forderungen verzichtet. Das ist möglicherweise ein Fehler, denn das Klima an den Gerichten ist zurzeit sehr verbraucherfreundlich.

Es liegen bereits wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor, die betrogenen Dieselkunden mit einer individuellen Klage gegen den Autokonzern zu deutlich höheren Schadensersatzzahlungen verhelfen können. Auch die Mehrheit der Oberlandesgerichte hat im Abgasskandal verbraucherfreundlich geurteilt. Wenn eine Einzelklage auf Schadensersatz erfolgreich ist, wird VW in der Regel dazu verurteilt, gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. In manchen Fällen werden dem Kläger sogar noch sogenannte Deliktszinsen zugesprochen.

Sind Sie vom VW-Abgasskandal betroffen? Dann kontaktieren Sie uns! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit Dieselfahrer gegen die Autohersteller und hat schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Wir beraten Sie gern in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten! Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten