Musterklage gegen Mercedes - Klageregister eröffnet

  • 1 Minuten Lesezeit

Mercedes-Besitzer (GLK und GLC 220 & 250 mit KBA-Rückruf) können sich ab sofort ins Klageregister zur Teilhabe am Musterfeststellungsverfahren gegen die Daimler AG eintragen. „Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden“, teilte das Bundesamt für Justiz am 4. November 2021 mit.  Im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem OLG Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht, um Schadenersatz für vom Abgas-Skandal Betroffene zu erstreiten. Daimler wird eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vorgeworfen.

Dabei können jetzt insbesondere Eigentümer der 50.000 betroffenen SUV-Modelle aufatmen, die zur Finanzierung einer individuellen Klage nicht auf eine Rechtschutzversicherung zurückgreifen können. Die Teilnahme am Verfahren ist kostenlos und im Falle des Obsiegens des Verbraucherschutzes können alle, die im Klageregister eingetragen sind, für ihr eigenes Verfahren einen entsprechenden Abschluss erreichen.

Anwälte wie Andreas Schwering aus Hannover erklären, dass eine eigene Klage mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung immer noch die bessere Option ist und erinnern an den Ausgang der Volkswagen-Musterfeststellungsklage. Diese wurde längst nicht allen Erwartungen gerecht und der ausgehandelte Vergleich blieb in nahezu allen Fällen unter den wirklichen Schadenersatzansprüchen der Betroffenen zurück. Schwering: „So wird es auch diesmal sein – besser ist es, gleich selbst zu klagen!“ Und weiter zum propagierten „Ohne Risiko“: „Die Teilnehmer riskieren, in einen unguten Vergleich hineingezogen zu werden und unter Umständen auf Ansprüche zu verzichten," so RA Schwering.

Das Klageregister ist auf jeden Fall eröffnet und Betroffene können sich jetzt eintragen. Schwering: „Das kann unter Umständen Sinn machen in bestimmten Verjährungssituationen. Austreten aus dem Klageregister kann man bis zum Tag des offiziellen Verfahrensbeginns!“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema