Diesel Skandal - Vergleich mit Audi noch möglich

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde immer wieder gefragt, ob Audi sich noch vergleicht und wann, wie lange ein Verfahren dauert und was der Mandant dabei für einen Aufwand (auch finanzieller Art) hat. Ich möchte hier einmal den Weg skizieren, wie bei mir ein solches Verfahren abläuft, welche Wagen verglichen werden können und was dazu nötig ist:

1. Wann vergleicht sich Audi noch

Sicher verglichen werden nur noch folgende Fälle: 

1.     Audi A6, S6, A7 und S7 mit 313 PS.

2.     Der Wagen muss Oktober 2019 oder früher gekauft worden sein. 

Wurde der Wagen nicht von einem Audi Händler gekauft, funktionieren die Vergleiche auch noch bis ins Jahr 2020 hinein. Das ist aber dann eine Frage des Einzelfalles.

Bei allen anderen Fällen ist es eine Einzelfallentscheidung. Bei den Euro 6 sind Vergleiche oft noch möglich, wenn der Wagen bis Januar 2019 gekauft wurde. 

2. Ablauf des Verfahrens

Ein solches Verfahren dauert ca. drei bis vier Monate (wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sogar nur ca. zwei Monate).

Nachdem wir die erforderlichen Daten aufgenommen und einen Telefontermin vereinbart haben, führe ich eine kostenloses und unverbindliche Erstberatung mit Ihnen und fordere im Anschluss alle notwendigen Unterlagen an.

Sobald ich diese per Mail oder Whatsapp erhalten habe, fertigen wir ein Anspruchsschreiben an und fragen bei der Rechtsschutzversicherung  an. Sobald Audi den Anspruch abgelehnt und die Versicherung zugestimmt hat, beginnen wir das Klageverfahren.

Wenn Sie die Vergleichsvoraussetzungen erfüllen, ist das Verfahren auch sehr schnell wieder beendet. Sobald Audi die Klage zugestellt wurde, macht Audi ein Vergleichsangebot. Mit dem Vergleich ist das Verfahren beendet. Wichtig für Sie, Sie müssen nicht einmal zu Gericht.

3. Kosten und Aufwand für Sie 

Wenn Sie bei Kauf des Wagens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, übernimmt diese alle Kosten. Ich stelle Ihnen auch den Selbstbehalt nicht in Rechnung. Das Verfahren ist also völlig kostenfrei für Sie.

Hatten Sie bei Kauf des Wagens keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, erfüllen aber die Vergleichsvoraussetzungen, übernehme ich den Fall kostenfrei. Sie müssen auch keine Erfolgsprovision zahlen, sondern Audi muss meine Kosten zahlen. Sie müssen allerdings die Gerichtskoten übernehmen, die Sie aber fast vollständig erstattet bekommen.

Der Aufwand für Sie ist  gering. 

Hatten Sie bei Kauf des Wagens eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, benötige ich nur:

  •  Kaufvertrag
  • Fahrzeugschein
  • Daten der Rechtsschutzversicherung
  • Aufforderung zum Software Update 23x6 oder der Nachweis, dass es aufgespielt wurde 

Hatten Sie bei Kauf des Wagens keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, benötige ich nur:

  •  Kaufvertrag

Ergebnis: Es ist schneller und unkomplizierter als gedacht. Binnen drei Monaten habe ich Ihren Fall verglichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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