Vergleiche bei Widerruf von Auto-Darlehen bei der Audi/ WV Bank möglich

  • 1 Minuten Lesezeit

Warum funktioniert es?

Eigentlich hatte der BGH schon entschieden, dass Widerrufe von Auto-Darlehen faktisch nicht mehr möglich sind. Dem hat im September 2021 der EuGH einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH hat klargestellt, dass in nahezu allen Darlehensverträgen von der Audi/VW Bank Formfehler enthalten sind, die dazu führen, dass die Darlehen widerrufen werden können. Konkret sind bei der Audi Bank einige Pflichtangaben nicht korrekt (z.B. Fehler bei der Angabe zur Art des Darlehens, den Verzugszinsen und der außergerichtlichen Beschwerdestelle).

Dies führt dazu, dass die Audi/VW Bank sehr schlechte Erfolgsaussichten vor Gericht hat. Um Kosten zu senken, ist die Bank offen für Vergleiche.


Wie genau funktioniert es?

Ich habe mittlerweile sehr viele Vergleiche mit der Audi/VW Bank beim Widerruf eines Autodarlehens geschlossen. Das Auto kann behalten werden und man bekommt eine Geldzahlung (keinen Gutschein). 

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

·  Der Wagen wurde über die Audi Bank finanziert

·  Das Darlehen darf noch nicht zurückgezahlt sein. Es ist egal ob das Darlehen verlängert wurde.

·  Das Darlehen muss September 2021 oder früher abgeschlossen sein.

·  Es muss bereits bei Kauf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bestanden haben.

·  Es muss sich um ein Privatdarlehen handeln.


Die Mandanten müssen nicht zu Gericht. Das Einzige was zu tun ist, ist ein Widerruf abschicken. 

Da der Vergleich aber nicht sicher klappt, geht das Ganze nur mit Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Ich biete jedem eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung seiner Chancen an.

Rechtsanwalt Martin Sommerfeld


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Sommerfeld

Beiträge zum Thema