Diesel-Urteile des BGH vom 26.06.2023: Schadensersatz wegen Thermofenster

  • 2 Minuten Lesezeit
Dieselskandal BGH Urteil v. 08.05.2023

Der Bundesgerichtshof hat am 26.06.2023 die Urteile im Dieselskandal verkündet. Autokäufer können nunmehr auch Schadensersatz in Höhe von 5 - 15 % des Kaufpreises fordern, wenn die Hersteller Pflichten bloß fahrlässig verletzt haben. Eine Schädigungsabsicht ist nicht mehr erforderlich! Der Bundesgerichtshof folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. 

Besonderes Augenmerk richteten Verbraucherschützer auf das Verfahren VIa ZR 335/21: Dort ging es um einen von der Volkswagen Bank finanzierten Kauf eines VW Passat Alltrack 2.0 l TDI, der mit einem Motor des Typs EA 288 ausgerüstet ist. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VIa ZR 533/21 hatte der Kläger im Mai 2018 von einem Vertragshändler der Audi AG einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI, der mit einem Motor der Baureihe EA 896Gen2BiT ausgerüstet ist, gekauft. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 hatte der Kläger im Oktober 2017 von der Mercedes-Benz Group AG einen Mercedes-Benz C 220 d, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgerüstet ist gekauft. 

Die Urteile waren mit Spannung erwartet worden, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 21.03.2023 (Aktenzeichen: C-100/21) einem Verbraucher im Streit mit Mercedes-Benz Recht gegeben hatte: Danach muss der Autobauer einem Kunden grundsätzlich Schadensersatz zahlen, weil in dessen Diesel-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verbaut worden war. Für die Haftung reicht nach den Vorgaben des EuGH bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellersund nicht erst - was der Bundesgerichtshof bislang verlangt hatte - eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Voraussetzung ist nach dem EuGH lediglich, dass dem Verbraucher durch die Abschalteinrichtung ein Nachteil entstanden ist.

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat sich den Vorgaben des EuGH nunmehr angeschlossen. Damit können Autokäufer nunmehr Schadensersatzansprüche gegen alle Hersteller erfolgreich geltend machen, wenn in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wind.

> Zur Höhe des Schadensersatzes: 

Dem einzelnen Käufer ist daher stets und ohne, dass das Vorhandensein eines Schadens als solches mittels eines Sachverständigengutachtens zu klären wäre oder durch ein Sachverständigengutachten in Frage gestellt werden könnte, ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5% und höchstens 15% des gezahlten Kaufpreises zu gewähren. Innerhalb dieser Bandbreite obliegt die genaue Festlegung dem Tatrichter, der sein Schätzungsermessen ausüben kann, ohne sich vorher sachverständig beraten lassen zu müssen. Auf den vom Tatrichter geschätzten Betrag muss sich der Käufer Vorteile nach Maßgabe der Grundsätze anrechnen lassen, die der Bundesgerichtshof für die Vorteilsausgleichung auf der Grundlage der Gewähr kleinen Schadensersatzes nach §§ 826, 31 BGB entwickelt hat. 

Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche gegen Audi, Mercedes, Opel und VW:

Am besten Sie übersenden uns - soweit zur Hand- folgende Informationen/Unterlagen: 

  • Wann und bei wem haben Sie Ihr Auto gekauft? War es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug? 
  • Ferner bitten wir Sie um ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („sog. Kfz-Schein“).
  • Sind Sie rechtsschutzversichert? Waren Sie bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihres Fahrzeuges rechtsschutzversichert? 

Wir werden uns innerhalb von nur 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden!


> Mehr Informationen erhalten Sie auf unseren Kanzleiseiten unter www.abgasskandal-rechtsanwalt.com.

Foto(s): Carolin Rogoz


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Carolin Rogoz

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten