Dieselskandal: Bei Klageerhebung 2020 sind Schadensersatzansprüche gegen VW noch nicht verjährt

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In Abgasfällen sind deliktische Schadenersatzansprüche gegen VW auch bei einer Klageerhebung erst im Jahr 2020 noch nicht verjährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichtes Oldenburg vom 14.08.2020 hervor. In diesem wird begründet, dass die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 2017 zu laufen begonnen habe, da VW vorher die Kenntnis von der Abgasmanipulation bestritt und Betroffene deswegen kein Wissen von ihren Schadensersatzansprüchen haben konnten.

Kläger forderte Schadensersatzansprüche für seinen abgasmanipulierten Skoda

Der Kläger erwarb 2014 einen gebrauchten Skoda, welcher mit einem manipulierten Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet ist und mit dem der Kläger 87.846 Kilometer zurücklegte. 2020 erhob der Fahrzeugführer Klage gegen VW und forderte auf Grund sittenwidriger Schädigung die Rückabwicklung des Fahrzeugs, was VW mit Begründung des Ablaufens der Verjährungsfrist ablehnte.

Landgericht entscheidet gegen eine Verjährung vor Ablauf des Jahres 2020

Das Landgericht erklärt die Klage weitgehend für zulässig und verurteilt VW zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Die sittenwidrige Schädigung wurde bejaht und mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet. Laut dieser hat die dreijährige Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 2017 zu laufen begonnen, da die Betroffenen vorher keine Kenntnis von ihren Schadensersatzansprüchen haben konnten. Dies folgt daraus, dass VW bis Ende 2017 bestreitet, dass der verantwortliche Personenkreis von den Abgasmanipulationen wusste. Mit Ablauf des Jahres 2017 müssen Betroffene jedoch durch die konstante und auffällige Berichterstattung der Medien von allen anspruchsbegründeten Tatsachen Kenntnis genommen haben. Auf Grund dieses Sachverhaltes sei ein Ablauf der Verjährungsfrist vor Ablauf des Jahres 2020 noch nicht eingetreten und Betroffene können die Schadensersatzansprüche im Jahr 2020 noch geltend machen.

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