Dieselskandal Durchbruch beim BGH: Thermofenster-Schadensersatz bis 15% des Kaufpreises

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In einer lange erwarteten Entscheidung zum Dieselskandal hat der BGH am 26.06.2023 nun entschieden, dass Autokäufern auch dann Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ihrem Fahrzeug zusteht, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der Schadensersatz soll dabei mindestens 5% bis maximal 15% des Kaufpreises betragen.

Bisherige Rechtsprechung

Bislang war für eine Haftung des Autoherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung der Nachweis von vorsätzlichem Handeln erforderlich. Die Autohersteller hatten allerdings regelmäßig behauptet, von der Unzulässigkeit des Thermofensters nichts gewusst zu haben. Deutsche Gerichte wollten vorsätzliches Handeln im Falle des Thermofensters bislang nicht erkennen und wiesen teilweise Klage ab.

Der EuGH stellte daraufhin allerdings klar, dass auch bei fahrlässigem Handeln ein Schadensersatzanspruch bestehen muss. Der BGH nun und schloss sich dieser Rechtsprechung nun an und macht nun den Weg für die Durchsetzung eines Schadensersatzes frei.

Habe ich einen Anspruch?

Ein Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung, zum Beispiel in Form des sogenannten Thermofensters verwendet hat. Bei dem Thermofenster wird die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturfensters verringert, was zu höheren Emissionen im Normalbetrieb führen kann. Dabei muss der Autohersteller zumindest fahrlässig verkannt haben, dass dies unzulässig ist.

Dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, ist in den meisten Fällen unstreitig. Dass der Autohersteller darlegen kann, noch nicht einmal fahrlässig gehandelt zu haben, dürfte zumindest schwierig werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Funktionen des Thermofensters den Zulassungsbehörden regelmäßig nicht offengelegt worden sind. Die Gerichte werden sich nun auch mit dieser Frage zu befassen haben.

Schadensersatz als Zahlung statt Rückabwicklung

Der Schadensersatzanspruch nach den neuen Vorgaben des BGH besteht – und das ist neu - nicht in der vollständigen Rückabwicklung des Autokaufs – wie bisher -, sondern in einer pauschalen Zahlung von mindestens 5% bis 15% des Kaufpreises. Dabei sollen die Richter am Landgericht oder Oberlandesgericht in jedem Einzelfall einen angemessenen Schadensersatz festlegen dürfen. Der BGH hat daher auch die ihm vorliegenden Verfahren an die Oberlandesgerichte zurückverwiesen.

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

In den vom BGH entschiedenen Fällen waren Fahrzeuge von Volkswagen, Audi und Mercedes betroffen. Darüber hinaus haben jedoch auch viele weitere Fahrzeughersteller unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Auch bei Fiat, Opel und BMW sollen Thermofenster verwendet worden sein.

Da Ansprüche auf Schadensersatz auch verjähren können, sollte eine kurzfristige Prüfung erfolgen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und auch Ihnen bis 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zusteht.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender vertritt geschädigte Dieselkäufer zur Durchsetzung von Schadensersatz deutschlandweit. Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei konnte bereits in einer Vielzahl von Verfahren für Autokäufer Schadensersatz erstreiten.

https://benderlegal.de/faelle/dieselskandal-mercedes/

https://benderlegal.de/gerichtsentscheidungen/urteil/landgericht-stuttgart-urteil-vom-09-06-2022-46-o-276-21-widerruf-autokredit-kuendigung/

Foto(s): Salar Baygan


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