Dieselskandal: „Thermofenster“ bei Dieselmotoren von Mercedes/Daimler = Abgasmanipulation?

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Der Dieselskandal wurde lange Zeit nur mit Volkswagen in Verbindung gebracht. Als Fahrer eines Diesels von Mercedes konnte man sich gelassen zurücklehnen. Damit dürfte allerdings seit geraumer Zeit Schluss sein. Auch Mercedes wurde mit dem Vorwurf der illegalen Abschaltvorrichtung konfrontiert, und zwar etwa in Form des sogenannten „Thermofensters“. Betroffen sind wohl Fahrzeuge der Daimler AG mit den Dieselmotoren OM 651 und OM 642.

Was sind Thermofenster?

Der Begriff „Thermofenster“ mag auf den ersten Blick etwas missverständlich sein. Bei „Thermofenstern“ handelt es sich nicht um ein echtes „Fenster zum Auf- und Zumachen“. Es ist vielmehr eine Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung regelt. Bei bestimmten niedrigeren oder hohen Temperaturen – also außerhalb eines „Fensters“ von z. B. 10 und 33 Grad – wird die Reinigung der Autoabgase reduziert oder ganz abgeschaltet. Der Begriff „Thermofenster“ ist dabei gewissermaßen eine Erfindung der Autoindustrie. Die Daimler AG gibt an, diese Technik sei notwendig, um den Motor vor eventuellen Schäden zu schützen.

Wenn man die Sache rein technisch betrachtet, ist so ein Thermofenster wohl auch möglicherweise sinnvoll, aber nur bei Extremtemperaturen, d. h. bei extrem niedrigen Temperaturen bzw. extremer Hitze, um den Motor bei diesen extremen Bedingungen vor einem möglichen Schaden zu bewahren. Betrachtet man aber das normale mitteleuropäische Klima, ist dieses aber wohl kaum notwendig. Das Thermofenster beim Mercedes greift wohl aber schon bei den ganz normalen Temperaturen hierzulande.

Europäisches Recht ist zu beachten

Zu beachten ist, dass gemäß EG-Verordnung 715/2007 eine solche Vorrichtung nur dann erlaubt ist, wenn dies für den Motorschutz notwendig ist. Gefordert wird eine Abgasreinigung, mit der das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung entspricht.

Folgt man der Meinung von Experten, braucht man in Mitteleuropa solche Thermofenster gar nicht. Dahinter stecke letztlich technisch auch nichts anderes als eine Abschalteinrichtung. Sollte ein Motorschutz wirklich notwendig sein, könnte man dies durch alternative technische Maßnahmen vermeiden.

Daimler räumt vor Gericht „Thermofenster“ ein

Die Daimler AG hat auch schon in verschiedenen Gerichtsverhandlungen zugestanden, dass in ihren Fahrzeugen die Abgasreinigung oberhalb und unterhalb bestimmter Temperaturen verringert oder ganz abgeschaltet wird, es also sogenannte „Thermofenster“ gibt. Eine ganze Reihe von Gerichten haben die Daimler AG daher bereits wegen dieser unzulässigen Abgasmanipulationen zu Schadensersatz verurteilt.

Besonders spannend, insbesondere das Landgericht Stuttgart, also quasi das „Heimgericht“ der Daimler AG, hat sich hier hervorgetan. Nach Auffassung der Richter ist so ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung. Schließlich sei diese Technik durch Nutzung anderer technischer Lösungen vermeidbar.

Das Landgericht Stuttgart hat sich übrigens auch nicht daran gestört, dass das Kraftfahrt-Bundesamt noch keinen offiziellen Rückruf angeordnet hatte und die Daimler AG mehrfach wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Schadensersatz für betroffene Mercedes-Fahrer

Für betroffene Mercedes-Fahrer sehen wir einen guten Ansatzpunkt, Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend zu machen. Mit einem Schadensersatzanspruch sollen Geschädigte so gestellt werden, als hätten sie das Auto nie gekauft. Konkret bedeutet dies, dass diese das Fahrzeug an Mercedes zurückgeben können und dafür den Kaufpreis zurückerhalten. Ggf. wäre allerdings eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen.

Das Ganze funktioniert übrigens auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurde.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren geschädigte Dieselfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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