Dieselskandal und kein Ende

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Ein Ende der rechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals ist nicht in Sicht.

Neben dem hinlänglich bekannten EA189-Motor von Volkswagen, der die Keimzelle des Skandals bildet, und hinsichtlich dessen tausende von Klagen bei deutschen Gerichten anhängig sind, kommen zunehmend auch andere Hersteller (zuletzt insbesondere Mercedes-Benz) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen oder sog. „Thermofenstern“ ins Blickfeld der Justiz.

Aber auch bei Volkswagen und seinen Konzerngesellschaften sind auch andere Motorentypen als der bekannte EA 189 betroffen. Insbesondere hinsichtlich des größeren 3,0 Liter Diesels EA 897, der federführend von der Audi AG entwickelt wurde, bestehen aufgrund des erfolgten Zwangsrückrufs des KBA wegen unzulässiger Abschaltlogiken in der Steuerungssoftware des Motors gute Chancen auf Schadensersatz für die Käufer. Erste Urteile liegen vor.

Allerdings sollten potentielle Kläger wissen, dass es durchaus kein Selbstläufer ist, solche Klagen zu gewinnen. Selbst innerhalb derselben Kammern eines Landgerichts urteilen Richter aktuell immer noch unterschiedlich. Dabei beruhen diese unterschiedlichen Rechtsansichten insbesondere auf den unterschiedlichen Anforderungen an den klägerischen Vortrag zu den konkret involvierten Personen innerhalb des VW Konzerns und damit der Zurechnung. 

Da konkreter Vortrag dazu von den Käufern naturgemäß nicht zu leisten ist, kommen zahlreiche Gerichte hier zu entsprechenden Beweislasterleichterungen bzw. zu einer Darlegungspflicht des Herstellers und damit zu Verurteilungen der Hersteller.

Werden solche Erleichterungen den Klägern von den Richtern nicht gewährt, werden die Klagen aber abgewiesen.

Daher ist bei Klagen am Landgericht am Sitz des Klägers (wie regelmäßig) die Kenntnis der Rechtsprechung der jeweiligen Richter von Vorteil. Daher sollten Kläger erwägen, sich an einen fachkundigen Anwalt vor Ort mit solchen spezifischen Kenntnissen zu wenden, statt sich in „Massenverfahren“ ohne die Möglichkeit der Berücksichtigung konkreter Einzelumstände „abarbeiten“ zu lassen.

In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg und Marburg.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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