Digital Services Act

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Digital Services Act (Digitale-Dienste-Gesetz), kurz DSA, ist auf dem Weg. 

Aktuell befindet sich das Gesetz noch in Verhandlungen auf europäischer Ebene.

Kurzer Erklärt:

  • Für Nutzer 
  • Ein sicheres Online-Umfeld

Bessere und klarere Verfahren zur Meldung illegaler Inhalte

  • Besserer Verbraucherschutz

Transparenz über personalisierte Werbung und Löschung von Inhalten und Beschwerdemöglichkeit

  • Für Plattformen
  • Rechtssicherheit

Einheitliche Regeln in der gesamten EU

  • Möglichkeit von Haftungsausschlüssen

Plattformen haften nicht für rechtswidriges Verhalten ihrer Nutzer, es sei denn, sie dulden illegale Inhalte wissentlich/

  • Förderung kleiner Online-Plattformen in der EU und mehr Chancen für KMU und Start-ups

Keine unverhältnismäßige Belastung kleiner Online-Plattformen bzw. Befreiung von Klein- und Kleinstunternehmen von den kostenintensivsten Verpflichtungen

Warum gibt es den Digital Services Act und welche Ziele werden damit verfolgt?

Online-Plattformen bringen große Vorteile für ihre Nutzer, gleichzeitig können sie aber auch als Mittel für die Verbreitung illegaler Inhalte benutzt werden. Die EU will Nutzer im Internet besser schützen und Online-Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen.

Aus diesem Grund bringt die EU ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Services Act (DSA), auf den Weg.

Ziel des DSA ist vor allem den Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte im Online-Bereich zu verbessern sowie einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Haftung von Online-Plattformen für rechtswidrige Inhalte zu schaffen. Darüber hinaus geht es um mehr Transparenz hinsichtlich eingesetzter Algorithmen, Werbung und Inhalten, die den Nutzern angezeigt werden.

Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen künftig die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind.

Was sind die inhaltlichen Regelungen? 

Den Online-Plattformen werden in Zukunft verschiedene Pflichten auferlegt, die im Folgenden dargestellt sind.

Informationspflichten 

Alle Online-Plattformen sind künftig verpflichtet, bestimmte Information in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen.

Dazu gehören Folgende:

  • Informationen über etwaige Beschränkungen bei der Verwendung von den Nutzern bereitgestellten Daten
  • Informationen bezüglich Überprüfungen von Inhalten (vor allem gegenüber möglichen illegalen Inhalten, als auch solche, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen)
  • Informationen über den Einsatz von Algorithmen und personalisierter Werbung

„Notice and Take Down“-Verfahren 

Zudem sind alle Online-Plattformen verpflichtet, ein benutzerfreundliches „Notice and Take Down“-Verfahren einzurichten. Dieses soll Nutzern ermöglichen, illegale Inhalte zu melden. Inhaltlich muss eine solche Meldung den Anforderungen des DSA entsprechen, damit die Online-Plattformen Kenntnis über mögliche illegale Inhalte erlangen.

Um die Meinungsfreiheit der Nutzer zu gewährleisten, sind die Online-Plattformen verpflichtet, das Sperren oder Löschen von Inhalten zu begründen.

Zusätzliche Pflichten für Online-Plattformen 

Neben den bereits genannten Pflichten müssen die Online-Plattformen weitere Pflichten erfüllen.

  • Internes Beschwerdesystem:
  • Online-Plattformen, ausgenommen von Klein- oder Kleinstunternehmen müssen ein internes Beschwerdesystem einführen.
  • Ziel: Nutzer sollen gegen Entscheidungen des Plattformanbieters bezüglich der Sperrung oder Löschung von Inhalten vorgehen können.
  • Nutzer sperren:
  • Nutzer, die wiederholt rechtswidrige Inhalte auf der Plattform verbreiten, sollen für einen angemessen Zeitraum gesperrt werden.
  • Meldung an Strafverfolgungsbehörden: 
  • Online-Plattformen werden verpflichtet, den Verdacht einer schweren Straftat an Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Ergänzend gibt es zusätzliche Pflichten für besonders große Online-Plattformen (mit mehr als 45 Mio. aktiven Nutzern monatlich innerhalb der EU).

  • Vorgehen gegen systematische Risiken
  • Besonders große Online-Plattformen müssen systematische Risiken, die sich aus der Nutzung ihrer Plattform ergeben, bewerten und wirksame Mechanismen zur Moderation von Inhalten einrichten, um den identifizierten Risiken zu begegnen.
  • Zugang zu Daten ermöglichen
  • Auf Anfrage der zuständigen Behörde müssen besonders große Online-Plattformen der Behörde Zugang zu den Daten geben, die notwendig sind, um die Einhaltung des DSA zu überwachen.
  • Die Europäische Kommission soll Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse bei besonders großen Plattformen haben.

Konsequenzen der Nichtbefolgung

Bei Verstößen gegen den DSA werden hohe Strafen vorgesehen. So drohen den Plattformen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes. Zusätzlich bestimmt der DSA aber auch Haftungsausschlüsse. Beispielsweise haften Plattformen bei Einhaltung ihrer Verpflichtungen nicht für rechtswidriges Verhalten ihrer Nutzer, es sei denn, sie dulden illegale Inhalte wissentlich.



Henning Koch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter (Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer PartG mbB) und Geschäftsführer der RPA Datenschutz + Compliance GmbH.                  

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Foto(s): Photo by Guillaume Périgois on Unsplash

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