Digitale Gewalt, eine andere Form der häuslichen Gewalt

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Die stetig zunehmende Digitalisierung fast aller Lebensbereiche bringt es mit sich, dass auch häusliche Gewalt sowie andere Formen der Gewalt gegen Frauen neue, digitale Ausprägungsformen erfahren.

Der Begriff „digitale Gewalt“ bezeichnet alle Formen von Gewalt, die sich technischer  Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen, sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, zum Beispiel im Rahmen von Online-Portalen oder sozialen Netzwerken.

Zur digitalen Gewalt gegen Frauen zählt unter anderen das sogenannte „Doxing“ (das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten im Netz), Cyber-Stalking, Nötigung und Erpressung (dazu zählt auch „Revenge Porn“, also bspw. das Erpressen mit der Drohung, intime Bilder zu veröffentlichen).

Erleichtert wird diese Art der Gewalt durch sogenannte Spyware. So werden Programme genannt, mit denen diese Totalüberwachung möglich ist und sie sind in Deutschland legal zu kaufen. Denn ihr Einsatz ist nicht per se verboten. Wenn etwa ein Erziehungsberechtigter sein Kind mit diesen Mitteln überwachen möchte, ist das erlaubt, so lange nicht Dritte mit abgehört werden. Eine Straftat begeht erst, wer die App einsetzt, um einen anderen ohne dessen Einverständnis auszuspionieren.

Als Opfer dieser digitalen Form fühlt man sich zunächst sehr hilflos. Dies ist aber nicht so. Bereits jetzt bieten die gesetzlichen Reglungen eine gewissen Schutz gegen diese Angriffe auf die Privatsphäre. 

Gegen einen solchen Angriff steht dem Opfer ein Anspruch nach dem Gewaltschutzgesetz zur Verfügung. Darüber hinaus liegt hier ein offensichtlicher Eingriff In das allgemeinen Persönlichkeitsrechts für den Bereich der Intimsphäre vor, der von der Rechtsprechung als überragend bedeutsam bezeichnet wird. Aber auch Anzeige einer solchen Straftat ist möglich und ratsam.

Deshalb kann ich den Opfern digitaler Gewalt nur den Rat geben sich auch gegen diese Form der Gewalt zu Wehr zu setzen.

Ein Rechtstipp der Fach- und Rechtsanwaltskanzlei Neuner-Jehle Referat Familienrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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