DKB: 300.000 € Strafe wegen Schufa-Scoring

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Der Schufa-Score ist entscheidend, ob die Bank mit dem Verbraucher ein Geschäft eingeht.

Der Deutschen Kreditbank (DKB) wurde ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro auferlegt. Hintergrund dafür ist, dass die Bank einen Kreditantrag automatisch ablehnte, ohne eine jegliche Begründung zu liefern.

Die Berliner Datenschutz-Beauftragte Meike Kamp besteht darauf, dass Unternehmen verpflichtet sind, im Falle von automatisierten Entscheidungen, diese zu begründen. Verbraucher sollen demzufolge in der Lage sein, die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen. Folglich hatte die DKB das Bußgeld zu entrichten, da diese nicht hinreichend transparent agierte.


Angaben zum Schufa-Scoring unzureichend

Als der betroffene Kunde der DKB trotz seines guten Schufa-Scores und seines hohen Einkommens eine Ablehnung erhielt, war er überrascht. Daraufhin teilte ihm die Bank lediglich unpräzise Angaben hinsichtlich des Verfahrens mit und weigerte sich, eine ausführliche Erklärung abzugeben. Daraufhin beschwerte sich der Kunde bei der Datenschutz-Beauftragten.


Bank hat gegen Auskunftsrechte verstoßen

Vonseiten der Datenschutz-Beauftragten wurde festgestellt, dass die Bank gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Den erlassenen Bußgeldbescheid hatte die DKB akzeptiert, indem sie das Fehlverhalten zugab. An den internen Prozessen der Bank wurden bereits Änderungen vorgenommen, die sich im Ergebnis positiv auf die Bußgeldhöhe auswirkte.


Wie wird die Bußgeldhöhe festgelegt?

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat die Höhe des Bußgeldes auf der Basis von verschiedenen Faktoren bestimmt. Berücksichtigt hat die BlnBDI vor allem den Umsatz der Bank sowie die Gestaltung des Antragsprozesses sowie der Auskunft. Entlastend betrachtet wurde jedoch, dass die DKB den Verstoß zugegeben hat, und Maßnahmen zur Verbesserung der internen Prozesse ergriff.


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