DKB - Darlehenswiderruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens bei der Deutschen Kreditbank AG (kurz: DKB) kann für den Darlehensnehmer eine herbe Enttäuschung mit sich bringen: Hohe Verluste durch Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung an das kreditgebende Institut.

Das Problem: Vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages mit der DKB führt zu hohen Vorfälligkeitsentschädigungen

Möchte sich ein Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsbindungsfrist von seinem mit der DKB geschlossenen Darlehensvertrag lösen, so wird regelmäßig eine vertraglich vereinbarte hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dem kreditgebenden Institut sollen damit die durch vorzeitige Kündigung entstehenden Verluste ausgeglichen werden. Für den Bankkunden der DKB sehr ärgerlich, da sich dadurch häufig eine frühzeitige Darlehensrückführung nicht lohnt, da sich diese Entschädigungszahlung im Bereich von mehreren Tausend Euro bewegen kann.

Die Lösung: Darlehensvertrag mit der DKB ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen

Alternativ zur Kündigung kann ein mit der DKB geschlossener Darlehensvertrag unter Umständen jedoch auch widerrufen werden. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages und letztendlich zu dessen Erlöschen. Der DKB-Kunde wird dann so gestellt, als hätte der Vertrag nie bestanden und muss demzufolge keine Entschädigungszahlung leisten, sondern kann sich ohne Verluste von der überteuerten Finanzierung lösen.

Ein solcher Widerruf kommt in Betracht, wenn der Darlehensvertrag nach dem 1. November 2002 zwischen der DKB und einem Verbraucher geschlossen wurde und die erforderliche Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Widerrufsbelehrungen der DKB oft fehlerhaft

Die DKB betreut mehr als drei Millionen Privatkunden und ist damit eine der größten Direktbanken Deutschlands. Umso erschreckender ist es, dass rund zwei Drittel der bisher geprüften DKB-Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Dies ist neben der hohen Zahl an Privatkunden auch dem Umstand geschuldet, dass die DKB ihre Verträge in der Regel per Telefon oder Internet abschließt und in diesen Fällen besonders strenge Anforderungen an die Belehrungstexte gestellt werden.

Meist sind die Widerrufsbelehrungen unzureichend, weil der Verbraucher den Fristbeginn oder aber seine durch Widerruf entstehenden Rechte nicht erkennen kann. Zudem müssen im Falle der DKB als Direktbank auch besonders strikte Formerfordernisse beachtet werden.

Wann lohnt sich der Widerruf des Darlehens bei der DKB?

Der Widerruf des mit der DKB geschlossenen Darlehens kann sich lohnen, wenn:

  • Sie Ihre Immobilie vor vollständiger Abzahlung verkaufen
  • Sie von den aktuell historisch niedrigen Zinsen durch eine Umschuldung profitieren möchten
  • Sie Ihren Darlehensvertrag mit der DKB gekündigt haben und eine bereits entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern möchten
  • Sie aus sonstigen Gründen Ihr Darlehen bei der DKB vorzeitig ablösen möchten

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu und zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung? Wir überprüfen kostenfrei, ob Ihnen eine Widerrufsmöglichkeit offensteht. Für weitere Informationen senden Sie uns eine E-Mail an oder rufen Sie uns an unter 030 200 590 770.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten