Doping: AntiDopG gilt nicht nur für Profisportler! Das sollten Hobbysportler wissen

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Doping ist ein aktuelles Thema. Im September startete der Prozess am Münchener Landgericht gegen den Erfurter Arzt Mark Schmidt u.a. wegen gewerbsmäßiger Anwendung verbotener Doping Methoden an Profisportlern. 

AntiDopG: Gesetz gegen Doping im Sport

Das 2015 eingeführte Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) umfasst die strafrechtlichen Dopingtatbestände des Doping im Bereich des Leistungssports sowie des Erwerbs, Besitzes und Handeltreibens selbst von geringen Mengen an Dopingmitteln.

Anwendungsbereich: Auch Freizeitsportler

Unter den Anwendungsbereich des AntiDopG fallen sowohl der Profisport, als auch Doping in der Freizeit beim Hobbysport und im Breitensport. 

Achtung: Auch eine private Anwendung von Dopingmitteln (Bodybuilding, etc) kann strafbar sein! Wir beraten Sie dazu gern ausführlich - Ihr Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht in München. 

Was ist Doping und Dopingmittel?

Unter Doping versteht man die Anwendung von unerlaubten Mitteln zur Steigerung der sportlichen Leistung. Die verwendeten Mittel sind Dopingmittel. 

Das AntiDopG bestimmt, welche Substanzen als Doping, d.h. als Dopingmittel gelten:
Die Hauptgruppe der Dopingmittel bilden die annabolen Stoffe und deren verwandte Stoffe, z.B. 1-Testosteron, Clenbuterol, Nandrolon, Boldenon, Stanzolol, Metandienon.
Als Dopingmittel gelten auch Peptidhormone und Wachstumsfaktoren sowie deren verwandte Stoffe, beispielsweise Erythropoetin (EPO), Somatropin, Peginesatid.
Weiterhin gelten Stimulanzien und Narkotika im Rahmen des Wettbewerbs als Dopingmittel. 

Welche Handlungen sind bei Doping strafbar?

Wir informieren Sie als Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht im Herzen von München. Nach dem AntiDopG sind verschiedene Doping Handlungen strafbar. 

  • Herstellen
    Das Herstellen von Dopingmitteln ist strafbar.
  • Handeltreiben
    Das Handeltreiben mit Dopingmitteln ist strafbar. Sprechen Sie uns für Informationen zu den genauen Voraussetzungen des Handeltreibens an, wir informieren Sie - Ihr Anwalt für Strafrecht in München. 
  • Veräußern, Abgeben oder sonstiges in den Verkehr Bringen
  • Erwerb, Besitz, Verbringen (Einfuhr nach Deutschland)
  • Anwenden bei sich selbst (Selbstdoping) und anderen
    Selbstdoping ist in der Anwendung nur strafbar, wenn beabsichtigt wird, an einem organisierten Wettbewerb teilzunehmen
  • Teilnahme an Wettbewerben unter Doping

Nicht Geringe Menge an Dopingmitteln? Ihr Anwalt für Strafrecht in München klärt auf  

In der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) zum AntiDopG wird die verbotene nicht geringe Doping Menge festgelegt und variiert je nach Wirkstoff. Wir beraten Sie als Anwalt für Strafrecht in München gern hierzu. 

Welche Strafe droht beim Doping? 

Der Strafrahmen für verbotenes Doping erstreckt sich von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Wir klären Sie als Ihr Anwalt für Strafrecht und Dopingmittelstrafrecht in München realistisch und persönlich über den zu erwartenden Strafrahmen in Ihrem Fall auf. 

Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München 

Für die Bekämpfung von Doping Verstößen wurde in Bayern eine sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaft  in München errichtet. Wir sind als Strafverteidiger bei Doping Verstößen in München direkt vor Ort und verteidigen Sie! Sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen einen 24h Notfallservice und persönliche Betreuung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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