Doppelbesteuerung trotz Auswandern? Der fiese Fragebogen des Finanzamts - Steuern für Digital Nomaden

  • 14 Minuten Lesezeit

Wenn Sie sich in Deutschland abmelden sei es weil Sie planen im Ausland etwas zu gründen, dort remote arbeiten wollen oder staatenlos als Digitaler Nomade leben möchten, bekommen Sie einen ziemlich "fiesen" Fragebogen zugeschickt!

Für Fragen nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und schreiben mir kurz um was es geht und über Ihre Situation:
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Der Fragebogen dient einzig dazu Ihnen eine Steuerpflicht in Deutschland anzuhängen - also Vorsicht! Sie sollten die Post auf keinen Fall ignorieren, egal ob der Brief nun bei Ihnen im Ausland landet, an ihrer alten Anschrift, Postfach oder Nachsendeadresse. Steuerschulden (auch wenn man Sie Ihnen mehr oder weniger anhängt) können zum Passentzug bzw. nicht Verlängerung führen und wenn Sie dann notgedrungen wieder in Deutschland einreisen müssen, fangen die Probleme erst richtig an. Zudem gibt es auch Vollstreckungsabkommen - insbesondere in Europa funktioniert sowas auch. 

Nachfolgend - die gängigsten Fragen und Fallen!


1. Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt? Frage: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt? 

Von _______________  bis  ________________.
Warum gibt es diese Frage?  Es geht darum festzustellen, ob Sie unter die Anwendung der Wegzugsteuer fallen oder ob man Sie als erweitert beschränkt steuerpflichtig einordnen kann.

Sie fallen unter die Wegzugbesteuerung, wenn Sie 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren. 

2. Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland? Seit: _____. 

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in _____________ erfolgte am _______________. 

Ich bitte entsprechende Nachweise (Ansässigkeitsbescheinigungen der ausländischen Finanzbehörde, Auszug aus dem ausländischen Melderegister) beizufügen.


Wenn Sie ins Ausland umziehen und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beenden, müssen Sie dies mitteilen. Es reicht nicht, zu sagen, seit wann Sie im Ausland leben. Das Finanzamt verlangt Nachweise. 

Sie sollten sich vor dem Umzug beim Finanzamt abmelden bzw. auch beim Einwohnermeldeamt. Der Zeitpunkt der Abmeldung gilt für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.  Dies gilt aber nur dann, wenn der Umzug bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist. Da die Finanzämter auch Kontrollen durchführen, ist ein Verbleib in Deutschland nach der Abmeldung ein Verstoß gegen das Melderecht und führt zu steuerlichen und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen. 

3. Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung?(Originaltext)Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung? 

[ ] Ja. 

In welchem Umfang? (Genaue Angaben von Tagen, Wochen, Monaten):_________________________________________________________________________
Wenn andere Wohnung, Angabe der Anschrift: _________________________________________________________________________
[ ] Nein. 

Die inländische Wohnung wurde zum ________________________ aufgegeben. Bitte geeignete Nachweise beifügen (z. B. Kündigung des Mietvertrages, Unterlagen über den Verkauf der bisherigen Wohnung, Abmeldung von Kfz, Umzugs- und Reisekostenbelege, Nachsendeauftrag bei der Post, letztmalige Abrechnungen der häuslichen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon, Abfallgebühren).

Um eine Steuererklärung bei einem Umzug ins Ausland oder nach einer Auswanderung zu vermeiden, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland gemäß § 8 der Abgabenordnung vollständig aufgeben, indem Sie ausziehen. 

Im Formular des Finanzamts müssen Sie nachweisen, dass der Auszug tatsächlich stattgefunden hat und das genaue Auszugsdatum relevant ist, nicht das Abmeldedatum. 


Wenn Sie noch Miete zahlen z.B wegen eines noch laufenden Mietvertrags, aber schon ausgezogen sind, wird dies grds. akzeptiert. Sie dürfen aber keine Zugangs- oder Schlüsselgewalt mehr über eine Wohnung haben, wenn Sie auswandern, da das Finanzamt sonst davon ausgeht, dass Ihr Lebensmittelpunkt immer noch in Deutschland ist und Sie folglich steuerpflichtig sind.

Selbst ein Zimmer im Haus Ihrer Eltern führt zu dieser Annahme. 
Falls Sie eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung untervermieten möchten und die Mieteinnahmen versteuern müssen, sollte der Mieter ein fremder Dritter sein und der Mietvertrag änger als 12 Monate laufen. Wenn Sie gelegentlich nach Deutschland reisen, sollten Sie während des Aufenthalts in verschiedenen Hotels übernachten oder abwechselnd eine Woche im Hotel und eine Woche in einer Ferienwohnung wohnen.

4. Haben Sie auch Ihren persönlichen (Familienwohnsitz, Ehegatte/Kind) und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt?Haben Sie auch Ihren persönlichen (Familienwohnsitz, Ehegatte/Kind) und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt? 

[ ] Ja. 

Der Lebensmittelpunkt wurde zum ___________________ in das Ausland verlegt. Bitte geeignete Nachweise beifügen (z.B. Miet/Kaufvertrag über Wohnraum, Abmeldung der Kinder in der Schule, Vorlage von Arztrechnungen von Ehegatten bzw. der Kinder, ausländische Abrechnungen der häuslichen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon, Abfallgebühren). 

[ ] Nein.

Personen, die auswandern, werden oft nur mit schriftlichen Nachweisen ernst genommen. 

Wenn nicht die gesamte Familie umzieht, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt genauer prüft und möglicherweise entscheidet, Sie weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln. Selbst nach dem Umzug ins Ausland ist es erforderlich, eine Steuererklärung einzureichen. Insbesondere beim Bezug von Kindergeld. 

Im Falle eines Ehepartners, der nicht mitzieht, könnte eine rechtliche Trennungsvereinbarung nötig sein. Wenn Kinder nicht mitziehen und weiterhin in Deutschland zur Schule gehen, wird es sehr schwierig!

Wenn die Kinder älter sind oder in einem Internat wohnen oder die Mehrheit der Kinder auch ausgewandert ist, kann das Finanzamt dies akzeptieren. In Bezug auf den geschäftlichen Lebensmittelpunkt spielt dieser für die Steuerpflicht in Deutschland keine Rolle, da Sie problemlos im Ausland für ihre Kunden arbeiten können, ohne eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Deutschland auszulösen. Allerdings könnten Wegzugs- oder Entstrickungssteuern anfallen, insbesondere wenn Sie eine GmbH oder AG besitzen oder Gesellschafter sind. Hier kommt es auf das richtige Setup an!

5. Nur bei einem Wegzug in die Schweiz: Sind Sie Staatsangehörige(r) der Schweiz?a) Sind Sie Staatsangehörige(r) der Schweiz? 

[ ] Ja. 

Bitte geeignete Nachweise beifügen (z. B. Kopie des Ausweises).

[ ] Nein. 

b) Haben Sie in der Schweiz die sogenannte „Aufwandsbesteuerung“ gewählt? [ ] Ja.  [ ] Nein. 

c) Erfolgte der Wegzug in die Schweiz wegen Heirat mit einer Person schweizerischer Staatsangehörigkeit?[ ] Ja. Bitte geeignete Nachweise beifügen (z.B. Heiratsurkunde, Kopie des Ausweises des Ehegatten).[ ] Nein.

d) Haben Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt, um dort einer echten unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen? 

[ ] Ja.  

Bitte geeignete Nachweise beifügen (z.B. Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers).

[ ] Nein.

e) nur falls d) mit Ja beantwortet wurde: Haben Sie über das Arbeitsverhältnis hinaus noch ein wirtschaftliches Interesse an Ihrem Arbeitgeber? (Z. B. in Form einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an diesem?)

[ ] Ja, und zwar:

[ ] Nein. 

Im DBA zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es folgende Klausel: 

Deutsche, die in die Schweiz ziehen, sind für weitere 5 Jahre auf ihr deutsches Einkommen steuerpflichtig. 

Das bedeutet, dass eine deutsche Steuererklärung auch nach dem Umzug für 5 Jahre erforderlich ist. 

Wenn Sie selbständig von der Schweiz aus weiterhin Geschäftsbeziehungen in Deutschland betreiben, betrifft Sie das. Wenn Sie jedoch ähnliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben, aber Kunden in anderen Ländern oder in der Schweiz bedienen, sind Sie nicht von dieser Regelung betroffen. Sie könnten alternativ auch in den Norden Italiens auswandern. Dort existieren sehr gute Steuersätze für Neuzugänge und die Möglichkeit von pauschaler Besteuerung (ca. 100.000,- €). 
Nach 5 Jahren könnten Sie dann in die Schweiz umziehen.

6. Halten Sie sich weiterhin (ggf. auch nur gelegentlich) in Deutschland auf?Halten Sie sich weiterhin (ggf. auch nur gelegentlich) in Deutschland auf? 

[ ] Ja. Wie oft? An welchem Ort? Aus welchem Anlass?

[ ] Nein. 

Diese Frage könnte aufkommen, um festzustellen, ob Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt möglicherweise immer noch oder wieder in Deutschland liegt. 

Es ist nicht leicht, Ihre Aufenthalte nach Ihrem "Umzug" zu überwachen, es sei denn, Sie teilen alles in sozialen Medien mit. Also Vorsicht!

Das Finanzamt könnte nach Ihrem Umzug aufgrund Ihrer Posts erwägen, Sie wieder als steuerpflichtig zu betrachten - wenn es so wirkt, als wären Sie noch immer überwiegend in Deutschland. 

Ansonsten ist das Finanzamt auf Ihre freiwilligen Angaben angewiesen. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein, auch wenn Sie sich sicher fühlen. Viele Menschen verstehen die 183-Tage-Regel falsch und geraten regelmäßig in Schwierigkeiten. Es wird oft betont, dass es wichtig ist, sich weniger als 182 Tage im Jahr in Deutschland aufzuhalten. Wenige wissen jedoch, dass die 183 Tage nicht pro Kalenderjahr gezählt werden, sondern innerhalb der letzten 365 Tage. Das ist jedoch nicht alles, worauf Sie achten müssen! Kurze Unterbrechungen Ihres "Besuchs" in Deutschland müssen nicht unbedingt als Unterbrechung der 183 Tage gewertet werden. Daher sollten Sie tatsächlich Deutschland verlassen und für mehr als 183 Tage am Stück nicht in Deutschland sein - auch nicht für kurze Besuche. Auch sollten zwischen zwei Aufenthalten in Deutschland mehr als 3 Wochen vergehen. Zudem kann das Finanzamt aus Ihren kurzen Aufenthalten eine "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" ableiten, wenn es annimmt, dass Sie während dieser Zeit arbeiten und Einkünfte erzielen. Wenn dies auf Sie zutrifft, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch.

7. Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt?Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? 

[ ] Ja.  Ab wann? _________________   
Anschrift: _________________________________________________________________________ 

Besteht Rückkehrabsicht? 

[ ] Ja.  Ab wann? 

[ ] Nein.
Das Beantworten der Frage mit "Ja" ist erstmal kein Problem aber das Finanzamt achtet darauf, ob sich Ihr Lebensmittelpunkt  wieder in Deutschland befindet. 

Kurze Auslandsaufenthalte mit umgehender und häufiger Rückkehr sind für das Finanzamt ein Anzeichen dafür sein, dass Sie sich aus rein steuerlichen Gründen abgemeldet haben, z.B. um Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten und dann sofort Ihre Rückkehr planen. 

Wenn Sie kurz nach der Abmeldung regelmäßig und oft nach Deutschland zurückkehren, möglicherweise sogar mehrere Wochen am Stück in Ihrem früheren Haus verbringen, könnte dies das Interesse des Finanzamts wecken. Möglicherweise haben Sie nur Kursgewinne aus Aktien oder Kryptowährungen oder andere Kapitalerträge nach Ihrem Wegzug steuerfrei vereinnahmt? Wenn Sie weniger als 2 Jahre im Ausland leben, müssen Sie mit einer Nachversteuerung rechnen. Sollten Sie bereits nach einem Jahr zurückkehren, kann eine Steueransässigkeitsbescheinigung eines Landes mit einem Doppelbesteuerungsabkommen vor einer Nachversteuerung schützen. Um diese Steueransässigkeitsbescheinigung zu erhalten, müssten Sie sich in einem Land mit DBA mehr als 183 Tage aufhalten. Eine Ausnahme bietet hier (noch) Zypern. Hier reicht ein Aufenthalt von mindestens 2 vollen Monaten aus, um die Steueransässigkeit in Verbindung mit dem Non-Dom-Status beantragen zu können.

Zusammenfassung: Wenn Sie auszuwandern, seien Sie konsequent und kommen Sie für mindestens ein halbes Jahr nicht zurück! 

Sie sollten innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen mehr als 183 aufeinanderfolgende Tage im Ausland verbringen. Sollten Sie sich innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Auswanderung erneut in Deutschland anmelden, müssen Sie mit einer Überprüfung des Zwecks der Auswanderung und möglicherweise einer Nachbesteuerung von Kapitalerträgen rechnen.

8. Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?

Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft? 

[ ] Ja. 

[ ] Nein. 

Die Frage ist eine von mehreren Fragen, die klären soll, ob Sie möglicherweise von der erweitert beschränkten Steuerpflicht erfasst werden könnten. 
Deutsche  müssen in den letzten 10 Jahren 5 Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein. Nur dann können Sie nach einem Wegzug weiterhin erweitert beschränkt steuerpflichtig sein. Steuerpflichtige Ausländer, die (noch) nicht eingebürgert sind, fallen nicht unter diese Regelung. Lässt sich ein Ausländer einbürgern, gilt dies nach 5 Jahren für ihn.

9. Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?

[ ] Ja. Für mein(e) Kind(er)Zuständige Kindergeldstelle:

[ ] Nein.

Fangfrage? Eher nicht.. Die Frage bedeutet Folgendes: 

Haben Sie im Haushalt minderjährige Kinder, die nicht mit den Eltern ausgewandert sind, kann das Finanzamt zusätzliche steuerliche Verpflichtungen konstruieren. Wenn nach dem Wegzug ins Ausland weiterhin Kindergeld bezogen wird, muss entweder der Wohnsitz in Deutschland und die unbeschränkte Steuerpflicht beibehalten werden oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden. 

Es ist jedoch unproblematisch, mit "Ja" zu antworten, wenn während der Steuerpflicht in Deutschland ein Anspruch auf Kindergeld bestand und dieses in Anspruch genommen wurde. Es sollte nur berücksichtigt werden, dass das Finanzamt genauer prüft, wenn nicht alle minderjährigen Kinder umgezogen sind.

10. Haben Sie Vermögen im Inland?Haben Sie Vermögen im Inland? (Z.b. inländische Immobilien, inländisches Kapitalvermögen, inländische Beteiligungen an einer Gemeinschaft/Gesellschaft) Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Belegenheit, der Höhe des Einheitswertes bzw. Verkehrswertes, der Art des Kapitalvermögens sowie ggf. der Steuernummer der Immobilie oder der Beteiligung.

[ ] Ja und zwar (ggf. Aufstellung beifügen): _________________________________________________________________________ (mehrere Zeilen)

[ ] Nein.

Die Beantwortung dieser und einiger folgender Fragen könnte zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht führen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass zum Zeitpunkt der Abmeldung Ihr Inlandsvermögen weniger als ca 150.000 € beträgt. Alternativ wird auch von ca 1/3 des Gesamtvermögens aus deutschen Quellen gesprochen, was jedoch schwer kontrollierbar ist, da Auslandsvermögen nicht abgefragt wird.

Falls Sie Immobilien, Konten, Depots, Firmenbeteiligungen oder andere Vermögenswerte im Gesamtwert von über ca. 150.000 € besitzen, sollten Sie diese unbedingt VOR Ihrer Abmeldung verlagern, auflösen oder verkaufen. Nach dem Stichtag der Abmeldung kann Ihr Kontostand die Schwelle von ca. 150.000 € überschreiten - entscheidend ist der Stichtag bei Abmeldung. 

Probleme kann es hier bei einer Gmbh geben.

11. In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens? Im Bereich des Finanzamtes:

Hier sollten Sie eine ehrliche Antwort geben. Eine Fangfrage verbirgt sich hier nicht.

12. Erzielen Sie Einkünfte im Inland? Erzielen Sie Einkünfte im Inland? (z. B. aus einem inländischen Einzelunternehmen, aus der Vermietung einer inländischen Immobilie, aus inländischem Kapitalvermögen, aus inländischem Kapitalvermögen oder aus inländischen Beteiligungen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft)

[ ] Ja, und zwar (ggf. Aufstellung beifügen) _________________________________________________________________________ (mehrere Zeilen)

[ ] Nein.

Die genannten Einkommensarten lösen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht aus. Obwohl Kapitalvermögen bereits automatisch mit 25% Kapitalertragssteuer besteuert wird, liefern Kapitalerträge Hinweise auf Vermögen, das ab einem Schwellenwert von ca. 150.000 € eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht auslöst. Konten, Aktien und sogar Kryptowerte sollten vor dem Umzug verschoben werden. Wenn Sie im Jahr des Umzugs mehr als ca 60.000 € aus den hier aufgeführten Einkommensarten vorweisen, sind Sie erstmal weiterhin erweitert beschränkt steuerpflichtig. Sie müssen also Ihre Einnahmen in Deutschland verringern. Selbstständige, die ca 1/3 Einkünfte in Deutschland erzielen, fallen unter die Regel. 

Wie lässt sich nun Einkommen vermeiden damit Sie nicht erweitert beschränkt Steuerpflichtig sind? Das Setup einer Firma mit Eigenkapital im Ausland schützt ggf. vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht Wenn Sie im Kalenderjahr des Wegzugs weniger als ca 16.000 € Inlandseinkommen haben, fallen Sie nicht unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wenn Sie in ein Land ziehen, in dem Sie mindestens 2/3 der in Deutschland fälligen Steuern zahlen, fallen Sie ebenfalls nicht unter diese Regelung (Dies gilt auch für digitale Nomaden ohne festen Steuersitz). Grundsätzlich können Sie auch nachträglich um Befreiung von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ersuchen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie angemessen in einem anderen Land Steuern entrichten.
Fazit: vermeiden Sie inländisches Einkommen, um nicht erweitert beschränkt Steuerpflichtig zu werden. Gründen Sie ggf. ein Unernehmen im Ausland und lassen darüber Einnahmen laufen, soweit möglich.

13. Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt? 

[ ] Ja, und zwar (bitte auch Angaben zur Höhe der Beteiligung machen): _________________________________________________________________________ (mehrere Zeilen)

[ ] Nein.

Auch wenn es verwirrend ist, von einer "ausländischen" Firma zu sprechen, geht es trotzdem um die Wegzugsteuer. Diese ist fällig, wenn Einnahmen aus Kapitalgesellschaften aufgrund eines Wegzugs entfallen. 

Halte Sie also 1% oder mehr an einer ausländischen Firma bzw. Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft, könnten Sie Wegzugsteuer zahlen müssen. Das kann teuer werden. Das Finanzamt berechnet einen fiktiven Gewinn (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Dieser wird mit 13,75 multipliziert und mit 25% besteuert. 

Sie könnten hier mittels Gutachten den tatsächlichen Unternehmenswert nachweisen. Eine andere Möglichkeit ist die Liquidation Ihrer Firma vor dem Wegzug ins Ausland oder die Einbringung in eine Genossenschaft, Stiftung oder Verein. Insbesondere eine Genossenschaft ist vorteilhaft. Bei einem Wegzug wird nur der Anteil an der Genossenschaft für die Berechnung der Wegzugsteuer genutzt. So ein Anteil liegt oft zwischen 800-1200€.

14. Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt? 

[ ] Ja. Finanzamt: ___________________________________ Steuernummer:  _______________________________

[ ] Nein. 

Ja, richtig, mit dieser Frage reagiert das Finanzamt hiermit auf die vorher erwähnten „Ummelde-Tricks“ und will sich einen Überblick über ihr Vermögen machen, auch wenn Sie erst kürzlich umgezogen sind. 
Beantworten Sie diese Frage unbedingt korrekt. 

15. Ist ein inländischer Empfangs-Bevollmächtigter bestellt?Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt? 

[ ] Ja. Name, Anschrift: _________________________________________________________________________
[ ] Nein. 

Das Finanzamt braucht eine gültige Adresse, um Dokumente zuzusenden. Es ist wichtig, dass Sie die Zustellung des  Formulars nicht ignorieren und den Kontakt mit dem Finanzamt nicht vermeiden. Es wird empfohlen, dem Finanzamt eine Vertrauensperson aus Ihrem persönlichen Umfeld oder Ihren Steuerberater zu benennen. Wenn keine Adresse angegeben wird, können trotzdem Steuern nachgefordert werden. Das Passgesetz erlaubt es unter bestimmten Umständen, den Reisepass einzuziehen oder für ungültig zu erklären, besonders ab Steuerschulden von 50.000 €. Bei elektronischen Überprüfungen im Ausland, wie z.B. bei Flugreisen, kann dies bei der Passkontrolle auffallen und zur Abschiebung nach Deutschland führen.

16. Bitte benennen Sie mir (für evtl. Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-ZahlungsverkehrsraumsBitte benennen Sie mir (für evtl. Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

Institut: 

...


Diese Frage ist kein Versuch einen Hinweis auf weiteres Vermögen zu erhalten...

Das Finanzamt hat Zugriff auf alle SEPA-Konten. Daher können Sie auch eines dieser Konten angeben. Vorausgesetzt, Sie haben die oben genannten Hinweise befolgt und überschreiten nicht die Vermögensgrenze zum Zeitpunkt der Abmeldung.

Vgl. hierzu Frage 10. Es ist selten, dass Sie nach einem Umzug Gutschriften erhalten außer ggf. bei  Steuervorauszahlungen

Disclaimer:

Ich hoffe der Artikel hat Ihnen einen ersten Überblick geben können. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder inhaltliche Aktualität und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Beachten Sie auch meine Videos zum Mietrecht oder Auswandern und meine Ebooks - insbesondere den Ratgeber Selbsthilfe ohne Anwalt. 


VG Schulze - msadvocate.net

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Foto(s): Mathias Schulze


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