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Dr. Kornmeier und Partner Abmahnung für die Baseprotect UG - Sniper Ghost Warrior

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Die Kanzlei Dr. Kornmeier und Partner ist nun von der Baseprotect UG beauftragt worden, behauptete Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Sniper: Ghost Warrior abzumahnen.

Der "Rechteinhaber" die Baseprotect UG ist kein klassischer Rechteauswerter, sondern erwirbt nach meiner Kenntnis die Rechte nur zu dem Zweck um gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Inwieweit eine entsprechende Rechteübertragung wirksam ist, bzw. weitgehend genug ist um eine eine Abmahnung rechtfertigendes Ausschließlichkeitsrecht zu begründen, gilt es zu prüfen.

Nach meiner Meinung wäre zum Beispiel eine ausschließliche Rechteübertragung, das Werk in Tauschbörsen zu verbreiten, hier nicht ausreichend. Denn diese Rechteübertragung verstieße gegen das Jugendschutzgesetz, das Spiel ist nämlich ab 18 und eine unkontrollierte Verbreitung in Tauschbörsen des Spiels wäre so nicht gestattet. Wenn allerdings die Rechteübertragung an die Baseprotect nicht korrekt erfolgt ist, kann auch aus diesem Recht nicht gegen Tauschbörsennutzer vorgegangen werden. Die Abmahnung wäre also nicht wirksam.

Anders sähe der Fall aus, wenn die komplette Online-Auswertung des Spiels Sniper Ghost Warrior an die Baseprotect übertragen worden wäre. Hier gilt es bei einer Auseinandersetzung die Verträge auszuwerten.

Die Kanzlei Dr. Kornmeier und Partner fordert 600,00 EUR als Schadensersatz. Diese Summe finde ich sehr hoch, und die Forderung sollte in jedem Fall kritisch überprüft werden.

Gerne stehe ich hier beratend zur Seite. Eine anwaltliche Beratung ist auch vor dem Hintergrund der neu zu formulierenden Unterlassungserklärung dringend erforderlich.

Sie finden weitere Informationen unter www.dr-abmahnung.de


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