Veröffentlicht von:

Abmahnung - Supermanager ili Motyga Sudby - Kornmeier und Partner Rechtsanwälte - Baseprotect Gmbh

  • 4 Minuten Lesezeit

Derzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte die unerlaubte Verwertung des Filmes - Supermanager ili Motyga Sudby - ab. Bei deutschsprachigen Kinofans wird dieser Film, der es in Russland, eng gefolgt von großen Hollywood-Produktionen, in die Top-Ten der Kino-Charts schaffte, weniger bekannt sein.

Doch gerade die große Anzahl russisch sprechende Mitbürger wird auf den Filmgenuss dieses Block-Busters nicht verzichten wollen. Sollte der Film jedoch in einem Peer-to-Peer Netzwerk herunterladen und somit zeitgleich zum Download angeboten werden, werden somit die Rechte des Rechteinhabers verletzt.

Was folgt ist eine Kornmeier und Partner Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film - Supermanager ili Motyga Sudby.

Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw. ein Dritter die Rechte (z. B Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien (Filme, Spiele, Lieder) in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

Eine Kornmeier und Partner Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Supermanager ili Motyga Sudby - ist für die meisten Anschlussinhaber eine Überraschung. Gerade Anschlussinhaber, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sehen sich durch Abmahnungen extrem unter Druck gesetzt.

Die Höhe der Forderungen und der in den Abmahnungen genannten Streitwerte tun ihr übriges um ein gewisses Gefühl der Ohnmacht zu festigen. Dies muss nicht so sein. Eine Abmahnung ist ein Problem und sollte ernst genommen werden, stellt aber - zumindest bei richtiger Handhabe - kein unüberschaubares finanzielles Risiko dar. Wenn Sie eine Kornmeier und Partner Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Werk - Supermanager ili Motyga Sudby - erhalten haben, nutzen Sie die Chance mit erfahrenen Rechtsanwälten ein erstes kostenloses Gespräch zu führen. Wir helfen Ihnen gern.

1. Regel

Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

In der Abmahnung werden ferner regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert, diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einer Summe, die für den Auftraggeber der Abmahnung bestimmt ist.

Nach Durchsicht von mehreren hundert Abmahnungen habe ich festgestellt, dass die Anwaltskosten in der weit überwiegenden Anzahl der Abmahnungen eher im oberen Drittel des angemessenen angesiedelt sind. Manchmal werden auch Schadensersatzzahlungen für den Auftraggeber gefordert, die überhaupt nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Daher lautet die

2. Regel

Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

Sehr oft wird eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben, mit der Hoffnung, damit sei alles erledigt. Auch eine selbst verfasste geänderte oder auch modifizierte Unterlassungserklärung bindet Sie mindesten 30 Jahre.

3. Regel

Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema