Abmahnung dr. Kornmeier pp, .rka, Schutt Waetke, Sasse&Partner, APW, Nimrod, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian

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Unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien haben bislang im Namen verschiedener Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen verschickt. Der Adressat der Abmahnung soll im Internet auf einer Onlinetauschbörse anderen Usern unerlaubt Dateien wie z. B. Musik, Filme oder Computerspiele zum Download (sog. Filesharing) angeboten haben.

In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich bei den Forderungen um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Beispielsweise sind uns Abmahnungen folgender Kanzleien und Auftraggeber bekannt.

  • Kornmeier & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Embassy of Music GmbH),
  • .rka Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Koch Media GmbH),
  • Schutt Waetke Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Tobis Film GmbH & Co.KG),
  • Sasse & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH),
  • APW (u.a. i.A.d. Universal Pictures International Germany GmbH),
  • Nimrod Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH),
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH),
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian (u.a. i.A.d. DigiRights Administration GmbH).

Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert. Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet.

Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden. Gerade die Unterlassungserklärung sollte von einer fachkundigen Person auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestimmt und nur auf das Nötigste beschränkt werden.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung – insbesondere wegen Filesharings – urheberrechtlich geschützter Werke finden Sie auf unserer Website.

Ihr

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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